Europäische Union

2004/58/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Fortführung im Jahr 2004 der im Jahr 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates

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Avis juridique important | 32004D0058 2004/58/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Fortführung im Jahr 2004 der im Jahr 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates Amtsblatt Nr. L 012 vom 17/01/2004 S. 0050 - 0050 Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Fortführung im Jahr 2004 der im Jahr 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (2004/58/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 92/34/EWG des Rates vom 28. April 1992 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung(1), gestützt auf die Entscheidung 2002/745/EG der Kommission vom 5. September 2002 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Obstarten gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates(2), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2002/745/EG sind die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG in den Jahren 2003 bis 2007 festgelegt worden. (2) Die 2003 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2004 fortzuführen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Jahre 2003 begonnenen gemeinschaftlichen gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica sind 2004 gemäß der Entscheidung 2002/745/EG fortzuführen. Brüssel, den 23. Dezember 2003 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 10. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23). (2) ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 65.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.