Europäische Union

2007/446/EG: Beschluss der Kommission vom 21. Juni 2007 über die Teilnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am Internationalen Biokraftstoff-Forum

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29.6.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 169/63 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 2007 über die Teilnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am Internationalen Biokraftstoff-Forum (2007/446/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Gemeinschaft hat sich im Energiebereich zum Ziel gesetzt, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und eine nachhaltige Energieerzeugung und -nutzung, einschließlich Reduzierung der aus der Energienutzung resultierenden Treibhausgasemissionen, zu gewährleisten. An diesen beiden Zielen richtet sich auch die Biokraftstoffpolitik der Europäischen Gemeinschaft aus. (2) Im Kontext ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern beteiligt sich die Kommission aktiv an Energiedialogen und anderen Formen der Zusammenarbeit in Energiefragen. (3) Die Einrichtung des Internationalen Biokraftstoff-Forums wurde von Brasilien initiiert in dem Bestreben, die Entwicklung des internationalen Markts für nachhaltige Biokraftstoffe zu fördern, in Bezug auf Standards und Kodizes Erfahrungen auszutauschen und die Zusammenarbeit zu intensivieren mit dem Ziel, den Handel mit Biokraftstoffen zu erleichtern, und darüber hinaus die Forschungskooperation zu verbessern. Dem Internationalen Biokraftstoff-Forum werden in einer ersten Phase sechs Mitglieder angehören (die Regierungen Brasiliens, der Vereinigten Staaten, Indiens, Chinas und Südafrikas sowie die Europäische Kommission). (4) Mit Schreiben vom 10. Juli 2006 an den Kommissionspräsidenten Barroso lud der Präsident Brasiliens die Kommission zur Teilnahme am Internationalen Biokraftstoff-Forum ein. (5) Durch ihre Mitwirkung an den Arbeiten des Forums wird die Kommission künftig besser in der Lage sein, einschlägige Aktivitäten, einschließlich Forschungstätigkeiten, mit den Aktivitäten anderer Industrie- und Entwicklungsländer zu koordinieren. (6) Das Internationale Biokraftstoff-Forum betreibt keine eigenen Projekte und die Teilnahme am Forum erfordert keine Finanzbeiträge zu gemeinsamen Budgets — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: „die Kommission“) nimmt als Mitglied am Internationalen Biokraftstoff-Forum teil. Artikel 2 Das für Energie zuständige Kommissionsmitglied oder sein benannter Vertreter wird ermächtigt, die Erklärung über das Internationale Biokraftstoff-Forum im Namen der Kommission zu unterzeichnen und die Kommission bei den diesbezüglichen Vorbereitungen zu vertreten. Brüssel, den 21. Juni 2007 Für die Kommission Andris PIEBALGS Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.