Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/523 des Rates vom 11. Februar 2026 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Änderungen der Vorschriften für die Dienstbezüge des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/523 6.3.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/523 DES RATES vom 11. Februar 2026 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Änderungen der Vorschriften für die Dienstbezüge des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „VGV“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (1) im Namen der Union genehmigt und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Der regionale Lenkungsausschuss legt die Regeln für das ständige Sekretariat, insbesondere für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Sekretariats fest. (2) Der regionale Lenkungsausschuss wurde mit Artikel 24 Absatz 1 VGV eingesetzt und ist für die Verwaltung und die ordnungsgemäße Durchführung des VGV zuständig. Zu diesem Zweck ist er befugt, in den im VGV vorgesehenen Fällen Beschlüsse zu fassen. (3) Nach Artikel 30 VGV ist der regionale Lenkungsausschuss befugt, die Regeln für das ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Sekretariat“) und insbesondere die Regeln für die Arbeitsbedingungen des Personals des Sekretariats festzulegen. Nach Artikel 35 VGV ist der regionale Lenkungsausschuss befugt, den Haushalt zu verabschieden und die damit verbundenen Finanzvorschriften festzulegen. (4) Es wird erwartet, dass der regionale Lenkungsausschuss durch Annahme im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung der im Personalstatut der Verkehrsgemeinschaft festgelegten Vorschriften für die Dienstbezüge des Personals des Sekretariats annimmt. (5) Der Beschluss des regionalen Lenkungsausschusses wird Rechtswirkung entfalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Dienstbezüge des Personals des Sekretariats wettbewerbsfähig bleiben, was für das weitere reibungslose Funktionieren des Sekretariats erforderlich ist. Im Einklang mit den Vorgesprächen zwischen den Vertragsparteien des VGV ist es angezeigt, den Beschluss des regionalen Lenkungsausschusses rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden, um sicherzustellen, dass die jährliche Indexierung der Dienstbezüge auf den Jahresturnus des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft abgestimmt ist. Die Annahme des genannten Beschlusses sollte daher unterstützt werden. (6) Es ist daher zweckmäßig, den im regionalen Lenkungsausschuss im Namen der Union in Bezug auf die Annahme des Beschlusses zur Änderung der Vorschriften für die Dienstbezüge des Sekretariats zu vertretenden Standpunkt festzulegen. (7) Daher sollte der von der Union im regionalen Lenkungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses dieses Ausschusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 11. Februar 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/392/oj). ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2026/… DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom … zur Änderung des Beschlusses Nr. 2019/3 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 5. Juni 2019 DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 30 — in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In Anhang II des Beschlusses Nr. 2019/3 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 5. Juni 2019 (im Folgenden „Beschluss Nr. 2019/3“) ist das Personalstatut der Verkehrsgemeinschaft festgelegt. Die der Einteilung der Stellen im ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Sekretariat“) entsprechende Tabelle der Dienstbezüge ist in der Anlage zu diesem Personalstatut festgelegt. (2) In Anhang II Abschnitt 9.1 des Beschlusses Nr. 2019/3 heißt es, dass die der Einteilung der Stellen im Sekretariat entsprechende Tabelle der Dienstbezüge vom regionalen Lenkungsausschuss regelmäßig überprüft werden sollte, um sicherzustellen, dass sie wettbewerbsfähig bleibt und den Erfordernissen des Sekretariats entspricht. (3) Die Tabelle der Dienstbezüge in der Anlage zum Personalstatut der Verkehrsgemeinschaft ist seit ihrer Annahme im Juni 2019 unverändert geblieben. Die Dienstbezüge aller Bediensteten sollten daher ab dem 1. Januar 2026 um 20 % erhöht werden. Diese Erhöhung sollte sich in der Tabelle mit der Überschrift „Monatliche Richtbeträge der Dienstbezüge des Personals des Sekretariats“ in der Anlage zu Anhang II des Beschlusses Nr. 2019/3 widerspiegeln. Es sollte eine jährliche Indexierung der Dienstbezüge eingeführt werden, die erstmals am 1. Januar 2027 angewendet wird. (4) Um dafür zu sorgen, dass die jährliche Indexierung der Dienstbezüge auf den Jahresturnus der Verabschiedung des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft abgestimmt ist, sollte dieser Beschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 angewendet werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Anhang II Abschnitt 9.1 des Beschlusses Nr. 2019/3 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 5. Juni 2019 (im Folgenden „Beschluss Nr. 2019/3“) wird folgender Buchstabe angefügt: „c) Am 1. Januar 2027 und danach jährlich wird die Tabelle der Dienstbezüge in der Anlage zu diesem Personalstatut gemäß dem amtlichen jährlichen Verbraucherpreisindex für das Vorjahr, der von der zuständigen statistischen Stelle der Republik Serbien veröffentlicht wird, angepasst. Die Dienstbezüge aller Bediensteten werden automatisch um den entsprechenden Prozentsatz angepasst. Die jährliche Indexierung der Dienstbezüge erfolgt automatisch, sofern der Lenkungsausschuss nicht aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände etwas anderes bestimmt.“ Artikel 2 Die Anlage zu Anhang II des Beschlusses Nr. 2019/3 erhält folgende Fassung: „ANLAGE ZUM PERSONALSTATUT DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT Monatliche Richtbeträge der Dienstbezüge des Personals des Sekretariats Stelle Monatliche Dienstbezüge in Euro (min./max.) 1. Direktor/in 9 600  – 12 000 2. Stellvertretende/r Direktor/in 7 200  – 8 400 3. Abteilungsleiter/in 6 600  – 7 440 4. Sachverständige/r (Koordinator/in, Referent/in, Sachbearbeiter/in) 5 400  – 6 000 5. Assistent/in 2 400  – 3 000 “ Artikel 3 Die Dienstbezüge aller Bediensteten des Sekretariats werden am 1. Januar 2026 um 20 % erhöht. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2026. Geschehen zu … am … Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident/Die Präsidentin ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/523/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.