Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/2228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020D2228. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ommission wesentliche Leistungsindikatoren fest. Diese wesentlichen Leistungsindikatoren werden in dem Bericht der Kommission erfasst. Für die Zwecke dieses Berichts unterrichten die Mitgliedstaaten die Kommission über die Tätigkeiten, für die sie verantwortlich waren. Artikel 8 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 23. Dezember 2020. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident D. M. SASSOLI Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)   ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 149. (2)  Stellungnahme vom 14. Oktober 2020 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2020 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2020. (4)  Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 32). (5)  Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9). ANHANG PARTNERSCHAFTEN UND VERANSTALTUNGEN Dieser Anhang enthält die nachfolgende unverbindliche Liste mit Partnerschaften und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr: 1. Partnerschaften mit Filmfestivals in ganz Europa, um die starke Verankerung der Schiene in Filmproduktionen hervorzuheben; 2. Zusammenarbeit mit europäischen Eisenbahnmuseen und bestehenden kulturellen Veranstaltungen wie Filmfestivals und Kunstausstellungen; 3. Partnerschaften mit ERA zwecks Hervorhebung: a) der Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs in Europa, b) des Know-hows der Akteure im Wirtschaftszweig des Schienenverkehrs, insbesondere der Eisenbahner, c) der Vorteile des Schienenverkehrs im Hinblick auf die Sicherheit und den Umweltschutz, und d) der Karrieremöglichkeiten für Schüler, Studierende und Auszubildende; 4. Mobile Ausstellungszüge in der Union zur Information der Öffentlichkeit über die Ziele des Europäischen Jahres und zur Hervorhebung der Attraktivität seiner zahlreichen Botschaften; 5. Bereitstellung von Interrail-Pässen für junge Menschen in Verbindung mit Erasmus-Studien oder Preisausschreiben, um die Reichweite des Europäischen Jahres zu erhöhen; 6. Nutzung von Bahnhöfen als künstlerische Orte und urbane Treffpunkte sowie als wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Knotenpunkte, Eisenbahnmuseen, um die Botschaften des Europäischen Jahres zu vermitteln.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.