Europäische Union

2009/347/EG: Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für bildgebende Geräte in Anhang C Teil VII des Abkommens

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0347. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lgen. Das Gerät muss nicht an eine Telefonleitung angeschlossen sein, es sein denn, dass für die Durchführung der Prüfung eine Telefonleitung erforderlich ist. Wenn ein Faxgerät beispielsweise keine Einzelblatt-Bedarfskopien erstellen kann, ist der laut Schritt 2 auszuführende Auftrag über eine Telefonleitung an das Gerät zu senden. Bei Faxgeräten ohne Vorlageneinzug ist die Seite auf die Scanplatte zu legen. ii)   Verfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Tabelle 7 TSV-Prüfverfahren — Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen (nach Abschluss des Schritts) Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Aus-Zustand Aus Zeit Prüfintervall 2 Aus Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. — — 3 Betriebsbereit Kopierauftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das bildgebende Gerät in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Ruhezustand — 4 Ruhezustand Messgerät auf Null setzen. Eine Stunde warten. Wenn sich das Gerät in weniger als einer Stunde abschaltet, Zeit und Stromverbrauch im Ruhezustand aufzeichnen. Vor dem Beginn von Schritt 5 jedoch in jedem Fall eine volle Stunde warten. Stromverbrauch Ruhezustand Ruhezustand Zeit Prüfintervall 5 Ruhezustand Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Warten, bis die Stoppuhr anzeigt, dass 15 Minuten vergangen sind. Stromverbrauch Auftrag 1 Aufwach-, Aktiv-, Betriebsbereitschafts-, Ruhezustand, Selbstabschaltung Zeit Aktiv1 6 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag 2 wie oben Zeit Aktiv2 7 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag 3 wie oben 8 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag 4 wie oben 9 Betriebsbereit Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Abwarten, bis das Messgerät bzw. das bildgebende Gerät anzeigt, dass es in den Selbstabschaltungsmodus gegangen ist. Stromverbrauch Schluss Betriebsbereitschaft, Ruhezustand Zeit Schluss 10 Selbstabschaltung Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Selbstabschaltung Selbstabschaltung Erläuterungen: — Vor dem Beginn der Prüfung sollten die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparfunktionen überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass diese im Lieferzustand sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass im Gerät ausreichend Papier vorhanden ist. — Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. — Schritt 1: Der Zeitraum im Aus-Zustand kann auch länger sein, wenn eine Verringerung des Messfehlers gewünscht wird. Der Stromverbrauch im Aus-Zustand wird für die Berechnungen nicht benötigt. — Schritt 2: Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. — Schritt 3: Nach Aufzeichnung der Zeit Aktiv 0 kann der verbleibende Auftrag abgebrochen werden. — Schritt 4: Wenn das Gerät innerhalb dieser Stunde abschaltet, Stromverbrauch im Ruhezustand und Zeit zu diesem Zeitpunkt aufzeichnen. Mit Schritt 5 jedoch erst beginnen, wenn nach dem Eintritt in den endgültigen Ruhezustand eine volle Stunde vergangen ist. Der Stromverbrauch im Ruhezustand wird für die Berechnung nicht benötigt. Das Gerät darf innerhalb der vollen Stunde in den Selbstabschaltungsmodus übergehen. — Schritt 5: Der 15-Minuten-Zeitraum beginnt bei der Erteilung des Auftrags. Um anhand dieses Prüfverfahrens bewertet zu werden, müssen die Produkte den gewünschten Auftrag laut Auftragstabelle innerhalb des 15-minütigen Intervalls abschließen können. — Schritt 6: Ein Gerät, das mit kurzen voreingestellten Wartezeiten geliefert wird, kann aus dem Ruhe- oder Selbstabschaltungsmodus mit Schritt 6–8 beginnen. — Schritt 9: Wenn das Gerät schon vor dem Beginn von Schritt 9 in die Selbstabschaltung übergegangen ist, betragen die Werte für „Stromverbrauch Schluss“ und „Zeit Schluss“ Null. — Schritt 10: Um die Genauigkeit zu erhöhen, kann ein längeres Prüfintervall für die Selbstabschaltung gewählt werden. Die Originalvorlagen können vor Beginn des Prüfvorgangs in den Vorlageneinzug gelegt werden. Produkte ohne Vorlageneinzug können alle Bilder anhand eines auf die Scanplatte gelegten Originals erstellen. iii)   Zusätzliche Messung bei Produkten mit digitalem Front-End (DFE) Dieser Schritt ist nur auf Produkte mit DFE laut Abschnitt A.32 anzuwenden. Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, ist — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Produkts befinden — eine fünfminütige Leistungsmessung des DFE allein durchzuführen, während sich das bildgebende Produkt in Betriebsbereitschaft befindet. Das Gerät ist mit einem Netzwerk zu verbinden, wenn es als netzwerkfähig geliefert wird. Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, muss der Hersteller die Wechselstrom-Leistung dokumentieren, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes in Betriebsbereitschaft befindet. Dies wird meist bewerkstelligt, indem eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und der gemessene Wert um die Verluste im Netzteil erhöht wird. e)   Berechnungsmethoden Der TSV-Wert gibt Annahmen darüber wieder, wie viele Stunden pro Tag das Produkt und nach welchen Mustern das Produkt in etwa verwendet wird und wie die voreingestellten Wartezeiten des Produkts vor dem Übergang in die Stromsparzustände genutzt werden. Der aufgelaufene Stromverbrauch wird über die Zeit gemessen und mittels Division durch die Zeitdauer wird die Leistung berechnet. Die Berechnungen basieren auf Aufträgen, die pro Tag in zwei Gruppen abgewickelt werden. Dazwischen geht das Gerät wie in Abbildung 2 dargestellt in den niedrigsten Stromverbrauchszustand über (wie z. B. während einer Mittagspause). Es wird davon ausgegangen, dass die Geräte am Wochenende nicht in Betrieb sind und nicht manuell ausgeschaltet werden. Die Schlusszeit ist der Zeitraum zwischen dem letzten erteilten Auftrag und dem Eintreten in den niedrigsten Verbrauchszustand (Selbstabschaltung bei Kopierern, Digitalvervielfältigern und Mehrzweckgeräten ohne Druckfunktion bzw. Ruhezustand bei Druckern, Digitalvervielfältigern und Mehrzweckgeräten mit Druckfunktion sowie Faxgeräten) abzüglich des 15-minütigen Auftragsintervalls. Die beiden folgenden Formeln gelten für alle Produkttypen:   Durchschnittlicher Stromverbrauch Auftrag = (Auftrag 2 + Auftrag 3 + Auftrag 4)/3   Täglicher Stromverbrauch Aufträge = (Auftrag 1 × 2) + [(Aufträge pro Tag - 2) × Durchschnittlicher Stromverbrauch Auftrag)] Die Berechnung für Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte erfolgt außerdem nach folgenden drei Formeln:   Täglicher Stromverbrauch Ruhezustand = [24 Stunden - ((Aufträge pro Tag/4) + (Zeit Schluss × 2))] × Stromverbrauch Ruhezustand   Täglicher Stromverbrauch = Täglicher Stromverbrauch Aufträge + (2 × Stromverbrauch Schluss) + Täglicher Stromverbrauch Ruhezustand   TSV = (Täglicher Stromverbrauch × 5) + (Stromverbrauch Ruhezustand × 48) Die Berechnung für Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion erfolgt außerdem nach folgenden drei Formeln:   Täglicher Stromverbrauch Selbstabschaltung = [24 Stunden - ((Aufträge pro Tag/4) + (Zeit Schluss × 2))] × Stromverbrauch Selbstabschaltung   Täglicher Stromverbrauch = Täglicher Stromverbrauch Aufträge + (2 × Stromverbrauch Schluss) + Täglicher Stromverbrauch Selbstabschaltung   TSV = (Täglicher Stromverbrauch × 5) + (Stromverbrauch Selbstabschaltung × 48) Die Spezifikationen der verwendeten Messgeräte und die für die Messungen verwendeten Bereiche sind anzugeben. Die Messungen sind so durchzuführen, dass sich ein potenzieller Gesamtfehler des TSV-Werts von maximal 5 % ergibt. In Fällen, in denen der potenzielle Fehler weniger als 5 % Prozent beträgt, braucht die Genauigkeit nicht festgehalten zu werden. Liegt der potenzielle Gesamtmessfehler nahe 5 %, ist es Aufgabe des Herstellers, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass dieser Wert nicht überschritten wird. f)   Verweise ISO/IEC 10561:1999. Informationstechnik — Büro- und Datentechnik — Drucker — Messung der Druckleistung für Drucker der Klasse 1 und Klasse 2. Tabelle 8 Vorberechnete Auftragstabelle Geschwindigkeit Aufträge/Tag Zwischenbilder/Tag Zwischenbilder/Auftrag Bilder/Auftrag Bilder/Tag 1 8 1 0,06 1 8 2 8 2 0,25 1 8 3 8 5 0,56 1 8 4 8 8 1,00 1 8 5 8 13 1,56 1 8 6 8 18 2,25 2 16 7 8 25 3,06 3 24 8 8 32 4,00 4 32 9 9 41 4,50 4 36 10 10 50 5,00 5 50 11 11 61 5,50 5 55 12 12 72 6,00 6 72 13 13 85 6,50 6 78 14 14 98 7,00 7 98 15 15 113 7,50 7 105 16 16 128 8,00 8 128 17 17 145 8,50 8 136 18 18 162 9,00 9 162 19 19 181 9,50 9 171 20 20 200 10,00 10 200 21 21 221 10,50 10 210 22 22 242 11,00 11 242 23 23 265 11,50 11 253 24 24 288 12,00 12 288 25 25 313 12,50 12 300 26 26 338 13,00 13 338 27 27 365 13,50 13 351 28 28 392 14,00 14 392 29 29 421 14,50 14 406 30 30 450 15,00 15 450 31 31 481 15,50 15 465 32 32 512 16,00 16 512 33 32 545 17,02 17 544 34 32 578 18,06 18 576 35 32 613 19,14 19 608 36 32 648 20,25 20 640 37 32 685 21,39 21 672 38 32 722 22,56 22 704 39 32 761 23,77 23 736 40 32 800 25,00 25 800 41 32 841 26,27 26 832 42 32 882 27,56 27 864 43 32 925 28,89 28 896 44 32 968 30,25 30 960 45 32 1 013 31,64 31 992 46 32 1 058 33,06 33 1 056 47 32 1 105 34,52 34 1 088 48 32 1 152 36,00 36 1 152 49 32 1 201 37,52 37 1 184 50 32 1 250 39,06 39 1 248 51 32 1 301 40,64 40 1 280 52 32 1 352 42,25 42 1 344 53 32 1 405 43,89 43 1 376 54 32 1 458 45,56 45 1 440 55 32 1 513 47,27 47 1 504 56 32 1 568 49,00 49 1 568 57 32 1 625 50,77 50 1 600 58 32 1 682 52,56 52 1 664 59 32 1 741 54,39 54 1 728 60 32 1 800 56,25 56 1 792 61 32 1 861 58,14 58 1 856 62 32 1 922 60,06 60 1 920 63 32 1 985 62,02 62 1 984 64 32 2 048 64,00 64 2 048 65 32 2 113 66,02 66 2 112 66 32 2 178 68,06 68 2 176 67 32 2 245 70,14 70 2 240 68 32 2 312 72,25 72 2 304 69 32 2 381 74,39 74 2 368 70 32 2 450 76,56 76 2 432 71 32 2 521 78,77 78 2 496 72 32 2 592 81,00 81 2 592 73 32 2 665 83,27 83 2 656 74 32 2 738 85,56 85 2 720 75 32 2 813 87,89 87 2 784 76 32 2 888 90,25 90 2 880 77 32 2 965 92,64 92 2 944 78 32 3 042 95,06 95 3 040 79 32 3 121 97,52 97 3 104 80 32 3 200 100,00 100 3 200 81 32 3 281 102,52 102 3 264 82 32 3 362 105,06 105 3 360 83 32 3 445 107,64 107 3 424 84 32 3 528 110,25 110 3 520 85 32 3 613 112,89 112 3 584 86 32 3 698 115,56 115 3 680 87 32 3 785 118,27 118 3 776 88 32 3 872 121,00 121 3 872 89 32 3 961 123,77 123 3 936 90 32 4 050 126,56 126 4 032 91 32 4 141 129,39 129 4 128 92 32 4 232 132,25 132 4 224 93 32 4 325 135,14 135 4 320 94 32 4 418 138,06 138 4 416 95 32 4 513 141,02 141 4 512 96 32 4 608 144,00 144 4 608 97 32 4 705 147,02 157 4 704 98 32 4 802 150,06 150 4 800 99 32 4 901 153,14 153 4 896 100 32 5 000 156,25 156 4 992 Abbildung 2 TSV-Messverfahren Abbildung 2 enthält eine grafische Darstellung des Messverfahrens. Bei Produkten mit kurzen voreingestellten Wartezeiten können innerhalb der vier Auftragsmessungen Ruhezustand-Phasen bzw. innerhalb der Ruhezustands-Messungen in Schritt 4 Selbstabschaltungsphasen auftreten. Außerdem werden Produkte mit Druckfunktion, die über nur einen Ruhezustand verfügen, in der Schlussphase nicht in den Ruhezustand gehen. Schritt 10 ist nur auf Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion anzuwenden. Abbildung 3 Ein typischer Tagesverlauf Abbildung 3 zeigt ein schematisches Beispiel eines Kopierers mit 8 ipm, der am Vormittag und am Nachmittag je vier Aufträge erledigt, zwei Schlussphasen und einen für den Rest des Arbeitstages und das gesamte Wochenende andauernden Selbstabschaltungszustand durchläuft. Eine „Mittagspause“ wird angedeutet, jedoch nicht eindeutig dargestellt. Die Abbildung ist nicht maßstabsgerecht. Wie dargestellt, besteht zwischen den Aufträgen ein Abstand von 15 Minuten und es handelt sich um zwei Gruppen. Unabhängig von der Dauer dieser Zeiträume gibt es immer zwei komplette Schlussphasen. Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte nutzen nicht den Selbstabschaltungszustand, sondern den Ruhezustand als Ausgangsmodus, sind ansonsten aber so zu behandeln wie Kopierer. 3.   Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren) a)   Erfasste Produktarten: Das BM-Prüfverfahren für die Messung von Standardformat-Produkten ist in Abschnitt B Tabelle 2 ausgeführt. b)   Prüfparameter Dieser Abschnitt beschreibt die Prüfparameter zur Messung der Leistungsaufnahme eines Produkts laut BM-Prüfverfahren. Netzwerkanbindung Produkte, die im Lieferzustand netzwerkfähig sind (4), müssen während des Prüfvorgangs an mindestens ein Netzwerk angeschlossen werden. Die Art der aktiven Netzwerkverbindung kann vom Hersteller gewählt werden. Sie ist jedoch anzugeben. Das Produkt darf keinen Betriebsstrom über die Netzwerkverbindung erhalten (z. B. über Power-over-Ethernet, USB, USB PlusPower oder IEEE 1394), es sei denn, dass dies die einzige Energiequelle für das Produkt ist (d. h. es ist keine Wechselstromquelle vorhanden). Produktkonfiguration Das Produkt muss so konfiguriert sein, wie es geliefert und zum Gebrauch empfohlen wird. Dies gilt insbesondere für wichtige Parameter wie voreingestellte Wartezeiten, Druckqualität und Auflösung. Ferner ist Folgendes zu beachten:   Papierquellen und Vorrichtungen für die Papierendbearbeitung müssen wie im Lieferzustand angebracht und konfiguriert sein; ihre Verwendung bei der Prüfung bleibt jedoch dem Hersteller überlassen (z. B. kann jede Papierquelle verwendet werden). Hardware, die einen Teil des Modells bildet und zur Installation oder Anbringung durch den Benutzer gedacht ist (z. B. ein Papiereinzug), muss vor der Prüfung installiert werden.   Feuchtigkeitsschutzfunktionen können, wenn dies durch den Benutzer möglich ist, abgeschaltet werden.   Bei Faxgeräten ist eine Seite in den Vorlageneinzug des Geräts für Einzelblatt-Bedarfskopien einzulegen. Dies kann bereits vor dem Beginn der Prüfung erfolgen. Das Gerät muss nicht an eine Telefonleitung angeschlossen sein, es sein denn, dass für die Durchführung der Prüfung eine Telefonleitung erforderlich ist. Wenn ein Faxgerät beispielsweise keine Einzelblatt-Bedarfskopien erstellen kann, ist der laut Schritt 2 auszuführende Auftrag über eine Telefonleitung an das Gerät zu senden. Bei Faxgeräten ohne Vorlageneinzug ist die Seite auf die Scanplatte zu legen.   Wenn ein Produkt mit aktiviertem Selbstabschaltungszustand geliefert wird, ist dieser vor der Prüfung zu aktivieren. Geschwindigkeit Bei der Messung der Leistungsaufnahme im Rahmen dieses Prüfverfahrens muss das Produkt mit der im Lieferzustand voreingestellten Geschwindigkeit Bilder erzeugen. Bekannt zu geben ist jedoch die vom Hersteller angegebene Maximalgeschwindigkeit für die Erstellung von einfarbigen Bildern im Simplex-Modus auf Papier im Standardformat. c)   Methode zur Messung der Leistungsaufnahme Alle Messungen der Leistungsaufnahmen sind gemäß IEC 62301 durchzuführen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:   Zur Ermittlung der bei der Prüfung zu verwendenden Spannungs-/Frequenzkombinationen siehe Prüfbedingungen und -geräte für ENERGY STAR-gerechte bildgebende Produkte in Abschnitt D.4.   Die Anforderungen in Bezug auf Oberschwingungen während der Prüfung sind strenger als jene gemäß IEC 62301.   Die für dieses BM-Prüfverfahren erforderliche Genauigkeit beträgt für alle Messungen mit Ausnahme der Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft 2 %. Für die Messung der Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft ist eine Genauigkeit von 5 % erforderlich, wie in Abschnitt D.4 vorgesehen. Der Wert von 2 % entspricht IEC 62301, wobei die IEC-Norm dies als Vertrauensniveau bezeichnet.   Bei Produkten, die Batterien verwenden, wenn sie nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, verbleibt die Batterie während der Prüfung im Gerät. Bei der Messung sollte jedoch keine aktive Aufladung der Batterie erfolgen, die über die Wartungsladung hinaus geht (d. h. die Batterie sollte vor dem Beginn der Prüfung voll aufgeladen werden).   Produkte mit externem Netzteil sind zu prüfen, während das Produkt an das externe Netzteil angeschlossen ist.   Produkte mit einer normalen Gleichstrom-Niederspannungsversorgung (z. B. USB, USB PlusPower, IEEE 1394 oder Power-over-Ethernet) müssen eine geeignete wechselstromgespeiste Gleichstromversorgung verwenden. Für das zu prüfende Produkt wird die Leistungsaufnahme dieser Gleichstromversorgung gemessen und angegeben. Bei USB-gespeisten bildgebenden Produkten ist ein Hub zu verwenden, der nur das zu prüfende bildgebende Gerät versorgt. Bei bildgebenden Produkten, die über Power-over-Ethernet oder USB PlusPower mit Strom versorgt werden, ist es zulässig, die Leistungsaufnahme des Stromverteilers mit und ohne das angeschlossene bildgebende Gerät zu messen und die Differenz als Leistungsaufnahme des Geräts anzunehmen. Der Hersteller sollte jedoch bestätigen, dass diese Vorgehensweise den Gleichstromverbrauch des Geräts zuzüglich Toleranz für Netzgerät und Verteilungsverluste angemessen darstellt. d)   Messverfahren Zur Zeitmessung genügt eine gewöhnliche Stoppuhr. Die Angabe der Zeit hat auf eine Sekunde genau zu erfolgen. Für die Leistungsangaben sind Watt (W) zu verwenden. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte des BM-Verfahrens. Service-/Wartungsmodi (einschließlich Farbkalibrierung) sollten generell bei der Messung nicht berücksichtigt werden. Änderungen des Verfahrens zum Ausschluss derartiger während der Prüfung auftretender Modi sind festzuhalten. Wie oben angegeben, sind alle Leistungsmessungen gemäß IEC 62301 durchzuführen. Je nach Betriebsmodus sieht IEC 62301 folgende Arten von Messungen vor: Momentanleistungsmessungen, Messungen des innerhalb von fünf Minuten aufgelaufenen Stromverbrauchs oder Messungen des aufgelaufenen Stromverbrauchs über einen Zeitraum, der lang genug für eine ordnungsgemäße Bewertung des zyklischen Verbrauchsmusters ist. Unabhängig von der Art der Messung sollten nur die Werte der Leistungsaufnahmen angegeben werden. Tabelle 9 BM-Prüfverfahren Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. — 2 Betriebsbereit Ein Bild drucken, kopieren oder scannen — 3 Betriebsbereit Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft messen. Leistungsaufnahme Betriebsbereitschaft 4 Betriebsbereit Voreingestellte Wartezeit bis Ruhezustand abwarten. Zeit bis Ruhezustand 5 Ruhezustand Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen. Leistungsaufnahme Ruhezustand 6 Ruhezustand Voreingestellte Wartezeit bis Selbstabschaltung abwarten. Zeit bis Selbstabschaltung 7 Selbstabschaltung Leistungsaufnahme im Selbstabschaltungsmodus messen. Leistungsaufnahme Selbstabschaltung 8 Aus Gerät manuell ausschalten. Abwarten, bis das Gerät ausgeschaltet ist. — 9 Aus Leistungsaufnahme im Aus-Zustand messen. Leistungsaufnahme Aus Erläuterungen — Vor Beginn der Prüfung die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparzustände überprüfen, um sicherzustellen, dass sich diese im Lieferzustand befinden. — Schritt 1: Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. Dieser Umstand ist festzuhalten. — Schritte 4 und 5: Bei Produkten mit mehr als einem Ruhezustand werden die Schritte so oft wie nötig wiederholt, um sämtliche aufeinander folgenden Ruhezustände zu durchlaufen und zu dokumentieren. Üblicherweise verfügen Großformat-Kopierer und Mehrzweckgeräte mit hitzeintensiven Druckverfahren über zwei Ruhezustände. Für derartige Produkte Schritt 4 und 5 überspringen. — Schritte 4 und 6: Messungen der voreingestellten Wartezeiten sind parallel und kumulativ ab Beginn von Schritt 4 vorzunehmen. Beispielsweise hat ein Produkt, das nach 15 Minuten in den ersten und nach weiteren 30 Minuten in den zweiten Ruhezustand wechselt, eine 15-minütige voreingestellte Wartezeit für den ersten und eine 45-minütige voreingestellte Wartezeit für den zweiten Ruhezustand. — Schritte 6 und 7: Die meisten BM-Produkte verfügen über keinen eindeutigen Selbstabschaltungsmodus. Für derartige Produkte sind die Schritte 6 und 7 zu überspringen. — Schritt 8: Wenn das Gerät keinen Netzschalter besitzt, abwarten, bis es in seinen niedrigsten Verbrauchsmodus wechselt und dies bei der Einreichung der Prüfdaten angeben. Zusätzliche Messung bei Produkten mit digitalem Front-End (DFE) Dieser Schritt ist nur auf Produkte mit DFE laut Abschnitt A.32 anzuwenden. Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, ist — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Produkts befinden — eine fünfminütige Leistungsmessung des DFE allein durchzuführen, während sich das bildgebende Produkt in Betriebsbereitschaft befindet. Das Gerät ist mit einem Netzwerk zu verbinden, wenn es als netzwerkfähig geliefert wird. Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, muss der Hersteller die Wechselstrom-Leistung dokumentieren, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes in Betriebsbereitschaft befindet. Dies wird meist bewerkstelligt, indem eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und der gemessene Wert um die V

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.