Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/1187 des Rates vom 19. Juni 2023 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

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Quellenkennung: 32023D1187. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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le Veranstaltungen abhalten, um gemeinsam einen Aufruf an die Parlamente der Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, zu richten. Weitere einschlägige Interessenträger wie Außenministerium, Justizministerium, Nuklearaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden werden ebenfalls eingeladen, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Im Mittelpunkt der nationalen Veranstaltungen werden die Bedeutung des ICSANT für die Verbesserung der nuklearen Sicherung, die Komplementarität und Synergien mit anderen internationalen Rechtsinstrumenten, die Vorteile des Beitritts und das mit dem Nichtbeitritt verbundene Risiko, bewährte Verfahren bei der Umsetzung und die Bedrohung durch den Terrorismus im Zusammenhang mit Nuklearmaterial und radioaktivem Material stehen. Das UNOCT/UNCCT wird in Zusammenarbeit mit dem UNOCT-Programm für das parlamentarische Engagement bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus -Programmbüro in Doha —, eng mit internationalen und regionalen parlamentarischen Organisationen zusammenarbeiten, um auf den Beitritt zu dem Übereinkommen hinzuwirken. Tätigkeit 1.2.3:   Förderung des Beitritts durch regionale Workshops (UNODC) Um die Nachhaltigkeit der Universalisierungsbemühungen im Rahmen des ersten ICSANT-Projekts der EU zu verbessern, wird das UNODC vier (4) virtuelle regionale, interregionale und subregionale Workshops für politische und sonstige Entscheidungsträger der noch nicht dem ICSANT als Vertragspartei angehörenden Staaten veranstalten (davon drei (3) in englischer Sprache und einer (1) in französischer Sprache). Die virtuellen Workshops werden auf Tätigkeiten aufbauen, die im Rahmen des vorangegangenen Ratsbeschlusses durchgeführt wurden, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Einschlägige Materialien, die im Rahmen des Projekts entwickelt wurden, wie etwa E-Learning-Material und Schulungshandbücher sowie elektronisches Sensibilisierungsmaterial (die bereits in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen verfügbar sind), werden gegebenenfalls vor und in den Workshops eingesetzt. Im Mittelpunkt der Workshops steht das ICSANT; darüber hinaus werden aber auch Synergien mit dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und dessen Änderung sowie mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates und gegebenenfalls die Einbeziehung einschlägiger Interessenträger angestrebt. Das UNODC wird die Staaten ermutigen, auch Parlamentsabgeordnete unter die Kandidaten für die virtuellen Workshops aufzunehmen. Tätigkeit 1.2.4:   Zweites gemeinsames IAEO-UNODC-Seminar zur Förderung der Universalisierung des ICSANT und der Änderung des CPPNM (UNODC) Aufbauend auf der erfolgreichen ersten gemeinsamen Veranstaltung, die am 11./12. November 2021 stattfand, wird das UNODC gemeinsam mit der IAEO die zweite Veranstaltung dieser Art abhalten. Die Veranstaltung findet in Wien (Österreich) statt. Tätigkeit 1.2.5:   Förderung des Beitritts durch eine hochrangige Veranstaltung am Rande der IAEO-Konferenz über nukleare Sicherung, die 2024 in New York stattfindet (UNOCT) Aufbauend auf der erfolgreichen Begleitveranstaltung, die das UNODC 2020 am Rande der Internationalen Konferenz der IAEO über nukleare Sicherung (ICONS) abgehalten hat, wird das UNODC 2024 auf der nächsten ICONS in Wien (Österreich) eine hochrangige Veranstaltung abhalten. Die Konferenz ist ein wichtiges Treffen im Bereich der nuklearen Sicherung, das eine Ministerkomponente und ein wissenschaftliches und technisches Programm umfasst und somit politische Diskussionen auf hoher Ebene und parallel dazu technische Sitzungen bietet. An der letzten Konferenz im Jahr 2020 nahmen über 57 Minister und mehr als 2000 Experten aus über 130 Ländern und von 35 internationalen Organisationen teil. Tätigkeit 1.2.6:   Förderung des Beitritts durch eine hochrangige Veranstaltung am Rande der „Woche gegen Terrorismus“ in New York (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird während der „Woche gegen Terrorismus“ bei den Vereinten Nationen in New York alle zwei Jahre eine hochrangige Veranstaltung von hoher öffentlicher Wahrnehmung abhalten, bei der Mitgliedstaaten und internationalen Partnern im Bereich Terrorismusbekämpfung zusammenkommen. Tätigkeit 1.2.7:   Begleitveranstaltung zu Menschenrechtsdimensionen bei der Umsetzung des ICSANT (UNODC/UNOCT) Das UNODC und das UNOCT werden eine Begleitveranstaltung zu den Menschenrechtsbestimmungen des ICSANT abhalten. Zu den eingeladenen Rednern gehören der Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie Vertreter anderer zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Die Veranstaltung wird sich unter anderem auf den Plan Nr. 4 des UNODC für die rechtliche Schulung im Bereich Terrorismusbekämpfung zum Thema „Menschenrechte und strafrechtliche Reaktion auf den Terrorismus“ sowie auf den Plan Nr. 1 des UNODC für die rechtliche Schulung im Bereich Terrorismusbekämpfung zum Thema „Terrorismusbekämpfung im Kontext des Völkerrechts“ stützen. Ergebnis 2: Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Interessenträgern in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT von Bedeutung wäre. Teilergebnis 2.1:   Den darum ersuchenden Staaten wird gesetzgeberische Unterstützung gewährt. Tätigkeit 2.1.1:   Einschlägige gesetzgeberische Unterstützung zur Umsetzung der Bestimmungen des ICSANT und zur Ermöglichung der Anwendung der Rechtsvorschrift durch Beamte an vorderster Front, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und Justiz (UNODC) Das UNODC wird den ersuchenden Staaten auf Anfrage gegebenenfalls auf der Grundlage der gemeinsamen UNODC-IAEO-Modellbestimmungen zur Kriminalisierung von Nuklearterrorismus, des vom UNODC entwickelten und auf der ICSANT-Website des UNODC aufrufbaren Fragebogens zur Selbstbewertung, des UNODC-Handbuchs über Rechtshilfe und Auslieferung und des UNODC-Formulierungstools für Rechtshilfeersuchen, der vom UNODC bei der Zusammenstellung der nationalen Durchführungsvorschriften zu Artikel 2 des ICSANT ermittelten bewährten Verfahren sowie der vom UNODC unter Teilergebnis 2.3 zu entwickelnden Instrumente einschlägige gesetzgeberische Unterstützung leisten. Das UNODC wird den Begünstigten die Möglichkeit bieten, die den Parlamentsabgeordneten vorgeschlagenen Änderungen von Rechtsvorschriften vorzulegen. Teilergebnis 2.2:   Die Fähigkeit der nationalen Strafjustizsysteme, Straftaten im Zusammenhang mit dem ICSANT zu verhüten, aufzudecken, zu bekämpfen, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und abzuurteilen, wird verbessert. Das UNODC wird fünf (5) nationale Seminare für Absolventen von Zentren für justizielle Aus- und Weiterbildung sowie zehn (10) Webinare zu verschiedenen Aspekten der Anwendung des ICSANT veranstalten. Das UNODC wird sich auf die langjährige nachgewiesene Fachkompetenz stützen, die im Rahmen seines Programms zur Vorbeugung gegen CBRN-Terrorismus im Einklang mit dem dem UNODC von der Generalversammlung der Vereinten Nationen erteilten Mandat entwickelt wurde. Tätigkeit 2.2.1:   Nationale Seminare für Zentren der justiziellen Aus- und Weiterbildung (UNODC) Das UNODC wird fünf (5) Seminare für Zentren der justiziellen Aus- und Weiterbildung in den Vertragsstaaten durchführen, um deren Fähigkeit zur wirksamen Umsetzung des ICSANT und zur Schärfung des Bewusstseins für das Übereinkommen zu verbessern. In den Seminaren werden unter anderem das Handbuch zu fiktiven Fällen im Zusammenhang mit Straftaten in Bezug auf das ICSANT und andere vom UNODC entwickelte Materialien — einschließlich der im Rahmen von Teilergebnis 2.3 entwickelten Materialien — vorgestellt, und es wird eine Methodik der Ausbilderschulung angewandt, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Tätigkeit 2.2.2:   Reihe von Webinaren (UNODC) Das UNODC wird zehn (10) Webinare zu verschiedenen Schlüsselaspekten des ICSANT durchführen, darunter gerichtliche Zuständigkeit, Auslieferung, Menschenrechte und Beweissicherung. Die Webinare werden in mehreren Sprachen abgehalten. Weitere internationale Einrichtungen wie IAEO, Interpol, EU CBRN CoE und der mit der Resolution 1540 (2004) eingerichtete Ausschuss werden eingeladen. Die Webinar-Aufzeichnungen werden online verfügbar sein, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Einladungen an die ständigen Vertretungen werden zur Teilnahme einschlägiger nationaler Interessenträger, einschließlich Parlamentsabgeordneter, ermutigen. Teilergebnis 2.3:   Tools der technischen Hilfe werden entwickelt, aktualisiert, erweitert und/oder spezialisiert. Tätigkeit 2.3.1:   ICSANT-Website (UNODC) Die ICSANT-Website des UNODC(unodc.org/icsant) ist zur Referenz für Praktiker in der ganzen Welt geworden, da sie alle verfügbaren Ressourcen in Bezug auf das Übereinkommen enthält, einschließlich der Verfahrensgeschichte, des Stands der Beitritte, analytischer Artikel, einer Sammlung nationaler Durchführungsvorschriften, von Instrumenten für den Kapazitätsaufbau und damit verbundener technischen und gesetzgeberischer Unterstützung seitens des UNODC. Seit ihrer Eröffnung im September 2021 wurde die Website von mehr als 10 000 Nutzern konsultiert. Das UNODC wird die Website in allen UN-Amtssprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) pflegen, regelmäßig aktualisieren und weiter mit Inhalten versehen. Auf der Website werden beispielsweise alle neu entwickelten Tools, Veranstaltungsberichte und zusätzlichen nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 2 des ICSANT bereitgestellt. Darüber hinaus wird auf der Website eine Datenbank der benannten ICSANT-Behörden (gemäß Teilergebnis 4.1) bereitgestellt. Tätigkeit 2.3.2:   Spezialtools für technische Hilfe (UNODC) Das UNODC wird in Papierform und in elektronischer Form auf der ICSANT-Website des UNODC (unodc.org/icsant) zusätzliche und spezialisierte Tools für technische Hilfe zum ICSANT in allen sechs UN-Amtssprachen entwickeln und veröffentlichen. Die betreffenden Materialien umfassen Folgendes: — Toolkits zu verschiedenen Aspekten des ICSANT (z. B. gerichtliche Zuständigkeit, Menschenrechte, Beschlagnahme und Schutz von Material, das nicht der Regulierungskontrolle unterliegt, und internationale Zusammenarbeit); — ein Toolkit zu Synergien mit dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) und seiner Änderung; — ein Toolkit zu Synergien mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates; — ein Toolkit zu Musterstrafbestimmungen für die im ICSANT, im CPPNM und in dessen Änderung aufgeführten Straftaten, von der IAEO und dem UNODC gemeinsam entwickelt. Tätigkeit 2.3.3:   Video zur Verfahrensgeschichte und den wichtigsten Bestimmungen des ICSANT (UNODC) Das UNODC wird ein Video erstellen, in dem die Verfahrensgeschichte und die wichtigsten Bestimmungen des ICSANT erläutert werden. Das Video wird Äußerungen mehrerer Vertragsstaaten und anderer Interessenträger enthalten, wobei eine ausgewogene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gewährleisten werden und die Bedeutung des ICSANT hervorgehoben wird. Das Video wird in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen auf der ICSANT-Website des UNODC (unodc.org/icsant) verfügbar sein. Ergebnis 3: Stärkung der Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatliche Akteuren — einschließlich Terroristen —, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung und Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien; Teilergebnis 3.1:   Die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, den Erwerb, den Besitz und/oder die Nutzung von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren, wird gestärkt. Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) regionale Workshops und Planübungen organisieren, um Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus in Afrika, Zentralasien und im Kaukasus sowie in Südosteuropa und Osteuropa aufzubauen. Die regionalen Workshops und Planübungen werden die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Aufdeckung, Forensik, Gegenreaktion und Eindämmung in Bezug auf radiologischen und nuklearen Terrorismus verbessern, einschließlich der Anwendung einer maßgeschneiderten Methodik, um die nationalen Behörden bei der wirksamen Umsetzung des ICSANT zu unterstützen und die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, womit aufgezeigt wird, wie wichtig es ist, Vertragspartei des Übereinkommens zu sein. Die Workshops werden die Ermittlung „regionaler Spitzenreiter“ und den Süd-Süd-Austausch bewährter Verfahren fördern. Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Länder unter anderem auf der Grundlage der Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen Globalen Bewertung der Bedrohungslage in Bezug auf nichtstaatliche Akteure und deren potenzieller Nutzung von CBRNE-Materialien durch UNOCT/UNCCT und Interpol. Tätigkeit 3.1.1:   Regionale Workshops und Planübungen zum Aufbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) regionale Workshops und Planübungen zum Aufbau von Kapazitäten in folgenden Bereichen organisieren: Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Aufdeckung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckung, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und Anwendung bewährter Verfahren für das Aufspüren von radiologischem Material/Nuklearmaterial mithilfe von Informationen und Instrumenten liegt, die zum Kapazitätsaufbau bei der Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus im Zusammenhang mit der Grenzsicherung beitragen; Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Forensik im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckungsforensik, wobei der Schwerpunkt auf der Demonstration der Bedeutung der Nuklearforensik und der behördenübergreifenden Koordinierung liegt und zum Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus beigetragen werden soll; Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf Reaktion und Eindämmung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Abwehr und Eindämmung, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit liegt, wirksam, rechtzeitig und koordiniert auf terroristische Vorfälle zu reagieren, bei denen Nuklearmaterial oder anderes radioaktives Material ein wesentliches Element eines Rahmens für die nukleare Sicherheit ist. Teilergebnis 3.2:   Die Kenntnisse und das Verständnis der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus werden verbessert. Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) gezielte nationale Schulungen für vier (4) Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus veranstalten. Die Schulungen werden die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, unter anderem das Risiko und die Bedrohung zu verstehen, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, die Reaktion auf Vorfälle zu exerzieren und kritische Infrastrukturen und wichtige Ressourcen zu ermitteln und zu schützen. Für diese Tätigkeiten wird das UNOCT/UNCCT von der umfassenden Erfahrung mit dem Schulungsportfolio profitieren, das im Rahmen seines Globalen Programms zur Verhütung von und Reaktion auf Massenvernichtungswaffen (MVW)/Chemikalien, biologischen, radiologischen und nuklearen Terrorismus (CBRN) entwickelt und durchgeführt wurde; in diesem Rahmen wurden über 1 500 Bedienstete geschult. Tätigkeit 3.2.1:   Nationale Präsenzschulungen zur Bekämpfung des radiologischen/nuklearen Terrorismus (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen die geeigneten Schulungen zur Terrorismusbekämpfung zu ermitteln, wie folgt: nationale Schulung — Grundkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, womit das Personal in die Lage versetzt wird, wirksam auf ein radiologisches und nukleares Szenario zu reagieren, und die Einsatzkräfte Empfehlungen erhalten, damit sie in einer Umgebung arbeiten können, die potenziell gefährliche radiologische und nukleare Stoffe enthält; nationale Schulung — Zwischenkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen unter Einbeziehung relevanter Themen im Zusammenhang mit radiologischen und nuklearen Bedrohungen. Dazu gehören zu realistischen Szenarien führende praktische Demonstrationen und Übungen, die die Aufdeckung und das Verbot des illegalen Handels mit radiologischem Material, die Identifizierung von radiologischem oder nuklearem Material an einem Tatort und die Erkennung radiologischer und nuklearer Gefahren und entsprechenden Beweismaterials umfassen; nationale Schulung — fortgeschrittener Kurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, in dem die radiologischen und nuklearen Bedrohungen eingehender behandelt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf radiologischen Dispersionsvorrichtungen und improvisierten Kernsprengkörpern; nationale Schulung — Kurs über radiologische und nukleare Gegenmaßnahmen, wobei der behördenübergreifende Ansatz vorgestellt wird, der sich auf die Entwicklung von Gegenmaßnahmen gegen radiologische und nukleare Bedrohungen und die gemeinsame Reaktion auf radiologische und nukleare Vorfälle durch wichtige nationale Behörden, einschließlich Strafverfolgung, Zoll, Sicherheitsbehörden, Ersthelfer, Nachrichtendienste, öffentliche Gesundheit, Regulierungsbehörden, Industrie usw. konzentriert; nationale Schulung — Kurs zum Schutz kritischer Infrastrukturen, mit Schwerpunkt auf Sektoren, die direkt angegriffen werden können, wie Kernkraftwerke, Kernforschungsreaktoren, Standorte mit Funkquellen, Verkehrsknotenpunkte sowie Sektoren, die von nichtstaatlichen Akteuren zur Erlangung sensibler und kontrollierter Technologien ins Visier genommen werden könnten. Ergebnis 4: Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit — einschließlich des Informationsaustauschs — innerhalb der Vertragsstaaten und zwischen ihnen bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens Teilergebnis 4.1:   Der nach dem ICSANT erforderliche Informationsaustausch wird erleichtert. Mit Wirkung vom 3. Oktober 2022 wurde das UNODC in Anbetracht seines Mandats, seiner Rolle und seines Fachwissens in Bezug auf das ICSANT vom Büro der Vereinten Nationen für Rechtsfragen (OLA) — in dessen Eigenschaft als Stelle, die die Verwahrfunktion des Generalsekretärs für dieses Übereinkommen wahrnimmt — offiziell damit beauftragt, Notifizierungen der Benennung von Behörden durch Vertragsstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 4 entgegenzunehmen und zu verbreiten. Alle Notifizierungen dieser Art sind daher an folgende E-Mail-Adresse zu richten: unodc-icsant@un.org. Die eingegangenen Notifizierungen sind auf der ICSANT-Website des UNODC und — vorbehaltlich der Weiterleitung durch das UNODC an OLA — auf der Website zur Sammlung der Verträge der Vereinten Nationen zu veröffentlichen. Tätigkeit 4.1.1:   Kampagne zur Ermutigung der Vertragsstaaten des ICSANT, eine zuständige Behörde und Kontaktstelle gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Übereinkommens zu benennen (UNODC) Das UNODC wird Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, um die Staaten, die bereits Vertragsparteien des ICSANT sind, dazu anzuhalten, der Verpflichtung gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen, wonach die Vertragsstaaten die Vereinten Nationen über ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang von ICSANT-bezogenen Informationen zuständig sind, unterrichten müssen. Zu den Tätigkeiten gehört der Versand von Schreiben an die zuständigen Ständigen Vertretungen, in denen diese aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen, bilaterale Treffen abzuhalten und Faltblätter und sonstiges Informationsmaterial in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen auszuarbeiten. Tätigkeit 4.1.2:   Treffen der zuständigen nationalen Behörden und ICSANT-Verbindungsstellen (UNODC) Das UNODC wird im dritten Projektjahr das erste Treffen dieser zuständigen Behörden und Verbindungsstellen in Wien (Österreich) veranstalten. Das Treffen wird unter anderem eine Koordinierungsübung und Schulungen darüber umfassen, wie eine Verbindungsstelle nach Artikel 7 Absatz 4 effektiv ihre Tätigkeit ausüben kann. Das Treffen richtet sich an die nationalen Verbindungsstellen und andere einschlägige nationale Interessenträger. Tätigkeit 4.1.3:   Virtuelle ICSANT-Informationsveranstaltungen für die bestehenden Justiz- und Sicherheitsnetze des UNODC (UNODC) Aufbauend auf den schon lange bestehenden Kooperationsnetzen, die sich aus vom UNODC in verschiedenen Regionen der Welt (z. B. für die Sahelzone, den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika sowie für Indischen Ozean) eingerichteten Anlaufstellen für Sicherheit und Justiz zusammensetzen, wird das UNODC technische Online-Informationsveranstaltungen anbieten und virtuell mit diesen Netzen zusammenarbeiten und dabei eine Methodik für die Schulung der Ausbilder anwenden. Die Kontaktstellen dieser schon lange bestehenden Netze arbeiten regelmäßig zusammen, indem sie operative Herausforderungen analysieren, bewährte Verfahren zur Bewältigung dieser Herausforderungen austauschen und einschlägige Fälle erörtern. Teilergebnis 4.2:   Bewährte Verfahren und Erkenntnisse in Bezug auf den Beitritt zum ICSANT und auf dessen Umsetzung werden von den Zielgruppen auf regionaler Ebene genutzt, um die wirksame Umsetzung des ICSANT und die nukleare Sicherung zu verstärken Tätigkeit 4.2.1:   Treffen von Praktikergemeinschaften (UNOCT) Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) Treffen veranstalten, um die nationale Zusammenarbeit von Praktikern in den Bereichen radiologische und nukleare Sicherung und Terrorismusbekämpfung zu fördern und damit den Austausch von Informationen und Erkenntnissen sowie die behördenübergreifende Koordinierung zu verbessern. An diesen Treffen werden Praktikergemeinschaften mit Vertretern der Terrorismusbekämpfungsbehörden, des Zolls, der Hilfsgesellschaften, der Nachrichtendienste, der Justiz, der Strafverfolgung, der politischen und sonstigen Entscheidungsgremien, der Beamten des Gesundheitswesens, der Nuklearaufsichtsbehörden usw. teilnehmen. Diese Treffen werden es den Praktikergemeinschaften ermöglichen, Lücken, Herausforderungen und gewonnene Erkenntnisse zu ermitteln und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch, dem Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und der internationalen Zusammenarbeit auszutauschen. Die betreffenden Gemeinschaften werden die Zusammenarbeit und Koordinierung der Interessenträger fördern, die für die wirksame Umsetzung des ICSANT und die nukleare Sicherung von Bedeutung sind, und von der Connect-&-Learn-Plattform des UNOCT profitieren. Dieses im Oktober 2021 ins Leben gerufene innovative Online-Instrument zum Kapazitätsaufbau bringt die Mitgliedstaaten, den Priv

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.