Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/646 des Rates vom 27. März 2025 zur Unterstützung der Ermöglichung eines positiven Ergebnisses der Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahr 2026

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Quellenkennung: 32025D0646. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nde der Überprüfungskonferenz im Jahr 2026 selbst stattfinden. 2.3.2.   Themen Die erste Nebenveranstaltung während der UNGA80 im Rahmen des Ersten Ausschusses soll dazu dienen, die zwei regionalen Konsultationen, die bis dahin stattgefunden haben, vorzustellen und ihren Sachstand darzulegen. Dazu würde auch ein Briefing des designierten Präsidenten über die bis dahin durchgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger vorläufiger Ergebnisse, zählen. Die zweite Nebenveranstaltung, die während der Überprüfungskonferenz selbst stattfindet, würde dazu dienen, die endgültigen Ergebnisse und Schlussfolgerungen auszutauschen. Zur Verstärkung der Wirkung der Ergebnisse sollte diese Nebenveranstaltung in einem frühen Stadium der Überprüfungskonferenz stattfinden, idealerweise in der ersten Woche. 2.3.3.   Format Der designierte Präsident wird die Vertragsstaaten über die Entwicklungen und Erkenntnisse informieren und dabei auf Problemstellungen und Möglichkeiten eingehen sowie mögliche Ansätze vorschlagen. Die Veranstaltung würde interaktive Fragerunden zwischen dem designierten Präsidenten und den Teilnehmenden umfassen, an denen Delegierte aus den Vertragsstaaten sowie die Zivilgesellschaft teilnehmen sollen. 2.3.4.   Veranstaltungsort VN-Hauptquartier (NY) 2.3.5.   Zuständigkeiten der Durchführungsstelle Inhaltliche Vorbereitung:   Die Durchführungsstelle wird in Abstimmung mit dem designierten Präsidenten den Inhalt der Nebenveranstaltungen sowie die Tagesordnung ausarbeiten und die Redner / Experten auswählen. Logistik und Konferenzdienste:   Die Durchführungsstelle wird die logistischen Vorkehrungen treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung). 3.   Öffentlichkeitswirkung der EU Die Durchführungsstelle ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Europäische Union das Projekt finanziert hat. Die durch die Union geleistete Unterstützung wird sowohl bei öffentlichen als auch bei nichtöffentlichen Präsentationen und Briefings, die der designierte Präsident durchführt, herausgestellt. Auch in den Einladungen und sonstigen schriftlichen Materialien, die den Teilnehmern bei den verschiedenen Tätigkeiten ausgehändigt werden, wird auf die Unterstützung durch die Union hingewiesen. Die Durchführungsstelle wird dafür sorgen, dass die Union bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen dieses Projekts durchgeführt werden, vertreten ist. 4.   Durchführungsstelle Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) (Abteilung für Massenvernichtungswaffen) 5.   Personalbestand — Projektpersonal: Berater auf B/C-Ebene und administrative Unterstützung in Teilzeit auf G-5-Ebene Angesichts der begrenzten Personalkapazitäten in der Abteilung für Massenvernichtungswaffen des UNODA ist vorgesehen, dass die Unterstützung durch einen Berater auf B/C-Ebene (entspricht einem Bediensteten der Besoldungsgruppe P3) und durch einen Assistenten auf Teilzeitbasis auf G-5-Ebene erforderlich wäre, um die inhaltlichen und administrativen/organisatorischen Aspekte des Projekts zu überwachen. Dazu gehören die Erstellung der Tagesordnungen und des erforderlichen Materials für die regionalen Tagungen, die Ermittlung und spätere Zusammenstellung der Ansichten der Teilnehmenden, die Erstellung von Zusammenfassungen der Tagungen und die Bereitstellung von Beiträgen für den Abschlussbericht. Darüber hinaus ist das Unterstützungspersonal für die logistischen Vorkehrungen verantwortlich, einschließlich der Buchung des Veranstaltungsortes und der Reisevorkehrungen für Teilnehmende und Experten. Die betreffenden Bediensteten würden dem Leiter der Abteilung für Massenvernichtungswaffen unterstehen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/646/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.