Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/901 des Rates vom 29. Juni 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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30.6.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 207/15 BESCHLUSS (GASP) 2020/901 DES RATES vom 29. Juni 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der Union wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen getroffen werden müssen. (2) Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III der Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte von multilateralen Einrichtungen wie etwa des Provisorischen Technischen Sekretariats der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation — CTBTO) zu unterstützen. (3) Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP (1) betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln angenommen. Darin wird unter anderem gefordert, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty — CTBT) zu fördern. (4) Die Unterzeichnerstaaten des CTBT haben die Einsetzung einer mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Vorbereitungskommission beschlossen, die den Status einer internationalen Organisation hat und der bis zur Errichtung der CTBTO die effektive Anwendung des CTBT obliegt. (5) Ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission sind wichtige Ziele der Strategie. In diesem Zusammenhang haben die von der Demokratischen Volksrepublik Korea durchgeführten Nuklearversuche erneut deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass der CTBT rasch in Kraft gesetzt wird und dass das Überwachungs- und Verifikationssystem des CTBT aufrechterhalten und gestärkt werden muss. (6) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärte in seiner Abrüstungsagenda „Unsere gemeinsame Zukunft sichern: Eine Agenda für die Abrüstung“ Folgendes: Durch die Einschränkung der Entwicklung fortschrittlicher neuer Arten von Kernwaffen hat der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen das Wettrüsten gebremst und er stellt auch ein wirksames normatives Hindernis für Staaten dar, die eventuell bestrebt sein könnten, unter Verletzung ihrer Nichtverbreitungsverpflichtungen Kernwaffen zu entwickeln, herzustellen und zu erwerben. (7) Im Rahmen der Umsetzung der Strategie hat der Rat drei Gemeinsame Aktionen und vier Beschlüsse zur Unterstützung der Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission angenommen, und zwar die Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP (2), 2007/468/GASP (3) und 2008/588/GASP (4) sowie die Beschlüsse 2010/461/GASP (5), 2012/699/GASP (6), (GASP) 2015/1837 (7) und (GASP) 2018/298 (8). (8) Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden. (9) Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses sollte die CTBTO-Vorbereitungskommission beauftragt werden, die — auf der Grundlage ihrer einzigartigen Expertise und Fähigkeiten durch das Netz des Internationalen Überwachungssystems (International Monitoring System — IMS), das über 337 Stationen weltweit umfasst, und das Internationale Datenzentrum (IDC) — die einzige internationale Organisation ist, die in der Lage und dazu befugt ist, diesen Beschluss durchzuführen. Die von der Union unterstützten Projekte können nur durch einen außerbudgetären Beitrag zur CTBTO-Vorbereitungskommission finanziert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Zur Fortsetzung der wirksamen Umsetzung der Strategie unterstützt die Union die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der CTBTO, mit denen die folgenden Ziele verfolgt werden: a) Stärkung der Fähigkeiten des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT, einschließlich der Detektion von Radionukliden; b) Stärkung der Fähigkeiten der Unterzeichnerstaaten des CTBT, ihren Verifikationspflichten nach dem CTBT nachzukommen, und es ihnen zu ermöglichen, die Vorteile ihrer Teilnahme am CTBT-Vertragssystem uneingeschränkt zu nutzen. (2)   Mit den von der Union zu finanzierenden Projekten wird Folgendes unterstützt: a) Wartung zertifizierter seismischer Hilfsstationen, die Bestandteil des IMS der CTBTO sind; b) Zusammenarbeit mit Unterzeichnerstaaten, einschließlich der Validierung und Erprobung des technischen Systems mittels Cloud-Technologie für Phase 3 der Neukonzeption des IDC; c) Entwicklung eines verbesserten hoch auflösenden Modells des atmosphärischen Transports (Enhanced High Resolution Atmospheric Transport); d) Untersuchung möglicher Leistungsverbesserungen von FLEXPART-Simulationen durch GPU (Graphics Processing Unit)-Beschleunigung; e) Entwicklung eines Instruments zur Hintergrundschätzung zur Quantifizierung des Anteils von Radioxenon bei Detektionen an IMS-Stationen; f) Entwicklung eines Instruments zur Quelltermschätzung; g) Bereitstellung eines Helpdesks und bessere Unterstützung der Plattform des virtuellen Datenauswertungszentrums; h) Fortsetzung der Kampagnen zur mobilen Messung von Radioxenon in verschiedenen Regionen der Welt; i) Bereitstellung technischer Hilfe, einschließlich integrierten Kapazitätsaufbaus und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Verbesserung der Fähigkeiten zur automatischen Verarbeitung bei den mit seismischen, hydroakustischen und Infraschall-Wellenformdaten (SHI) arbeitenden NDC-in-a-box sowie vereinfachter normenkonformer Zugang für die nationalen Datenzentren (NDC) zu IDC-Produkten und -Diensten; j) Unterstützung von Schulungen, Workshops und Folgemaßnahmen für neu entstehende NDC in Entwicklungsländern weltweit, Erwerb und Pflege von Kapazitätsaufbausystemen für die NDC; k) Unterstützung der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung des auf Multi-Wellenform-Technologie beruhenden Verarbeitungssystems und des interaktiven Systems; l) Veranstaltung von regionalen quelloffenen Einführungskursen über seismische Auswirkungen für zwei geografische CTBT-Regionen; m) Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Ländern, die den Vertrag nicht unterzeichnet und nicht ratifiziert haben, einschließlich der Staaten, deren Unterzeichnung und Ratifizierung für das Inkrafttreten des CTBT erforderlich sind, sowie Kapazitätsaufbau bei Jugendlichen, Parlamentariern, Journalisten und Wissenschaftlern in Entwicklungs- oder Schwellenländern. (3)   Bei der Durchführung der Projekte gemäß Absatz 2 wird dafür gesorgt, dass der Union die entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird; ferner wird bei der Durchführung dieses Beschlusses für eine ordnungsgemäße Programmverwaltung gesorgt. (4)   Die Projekte kommen allen Unterzeichnerstaaten des CTBT zugute. (5)   Für alle Projektkomponenten wird eine proaktive innovative Öffentlichkeitsarbeit geleistet, und die Finanzmittel werden entsprechend zugewiesen. (6)   Der Anhang dieses Beschlusses enthält eine ausführliche Beschreibung der Projekte. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vorkehrungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 6 288 892,37 EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Europäische Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die CTBTO-Vorbereitungskommission gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Europäische Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle etwaigen Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der CTBTO-Vorbereitungskommission ausgearbeitet werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Europäische Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses, wenn bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2020. Im Namen des Rates Die Präsidentin A. METELKO-ZGOMBIĆ (1)  Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates vom 17. November 2003 betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34). (2)  Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP des Rates vom 20. März 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68). (3)  Gemeinsame Aktion 2007/468/GASP des Rates vom 28. Juni 2007 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 31). (4)  Gemeinsame Aktion 2008/588/GASP des Rates vom 15. Juli 2008 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit dem Ziel der Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 28). (5)  Beschluss 2010/461/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 219 vom 20.8.2010, S. 7). (6)  Beschluss 2012/699/GASP des Rates vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 314 vom 14.11.2012, S. 27). (7)  Beschluss (GASP) 2015/1837 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 83). (8)  Beschluss (GASP) 2018/298 des Rates vom 26. Februar 2018 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 56 vom 28.2.2018, S. 34). ANHANG Abschnitt 1: Förderung der Verifikationstechnologien und Unterstützung des Überwachungssystems Komponente 1: Projekt 1: IMS — Fortlaufende Instandhaltung zertifizierter seismologischer Hilfsstationen des IMS Projekt 1: Fortlaufende Instandhaltung zertifizierter seismologischer Hilfsstationen des IMS Hintergrund Das Hauptaugenmerk dieses Projekts wird weiterhin auf ausfallenden Hilfsstationen mit dringendem Wartungsbedarf und vorzugsweise in Ländern mit finanziellen Schwierigkeiten sowie gleichzeitig auf der Durchführung präventiver Wartung liegen. Dies erfolgt durch den Austausch veralteter Geräte, die konsequente Aufrüstung von Geräten und die Verbesserung der Backup-Ausrüstung. Ziele und zu erbringende Leistungen Das Hauptziel besteht darin, die ausgewählten Stationen nachhaltig auf einen den Anforderungen des IMS gerecht werdenden technischen Stand zu bringen. Eine angemessene vorbeugende Wartung und entsprechende Backup-Ausrüstungen tragen zur Verwirklichung dieses Ziels bei. Ebenso wird die Unterstützung der Stationen und ihrer Betreiber im Fall dringender Instandsetzungsarbeiten, gegebenenfalls auch durch Besichtigung der Stationen vor Ort, die Ausfallzeiten minimieren und zur Instandhaltung der Stationen beitragen. Es sei darauf hingewiesen, dass dies in Verbindung mit anderen Maßnahmen wie Schulungen und Workshops für die Stationsbetreiber erreicht wird, um eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen. Wie bei früheren Projekten im Rahmen der bisherigen Unionsfinanzmittel, wird eine befristete Vollzeitstelle zur Planung und Durchführung der Arbeitsprojekte in den betreffenden Stationen zur Verfügung stehen. Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Datenqualität des Netzes seismischer Hilfsstationen durch verstärkte Instandhaltungsstrukturen wird zu einer besseren Sichtbarkeit für die EU führen. Komponente 2: Projekte 2-8 Projekt 2: Zusammenarbeit mit Unterzeichnerstaaten, einschließlich der Validierung und Erprobung des technischen Systems mittels Cloud-Technologie für Phase 3 der Neukonzeption des IDC Hintergrund Das IDC hat Phase 3 der Neukonzeption des IDC (Reengineering project, RP3) eingeleitet, die zum Ziel hat, in den nächsten zehn Jahren ein umfassendes Software-System zur Verarbeitung von seismischen, hydroakustischen und Infraschall-Wellenformdaten (SHI) zu entwickeln. Das Projekt wird deutliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen SHI-System mit sich bringen, unter anderem — eine höhere Flexibilität der Benutzerschnittstelle für Analysten-Tools, Verbesserungen bei den Abläufen für die Überprüfung durch Analysten, dem Ereignismanagement, der Ereignis-Kreuzkorrelation und dem Ereignis-Vergleich, dem Kartentool und der Kartenintegration, der Visualisierung und der Bearbeitung von Wellenform-Qualitätskontrollmasken, der Frequenz-Wellenzahl-Anzeige sowie bessere Unterstützung bei Lehrgängen für Analysten; — die umfassende Erfassung der Herkunft von Daten, um verstehen zu können, wie Verarbeitungsergebnisse entstanden sind, und um ermitteln zu können, wie Ergebnisse sich verändern, wenn die verfügbaren Informationen sich ändern; — Erweiterbarkeit als wesentliches Merkmal aller Komponenten; — durch grafische Tools unterstützte flexible integrierte SHI-Pipeline-Konfiguration; — Unterstützung eines neuen Modells für die Entwicklung kollaborativer Software, das sich an die bewährten Verfahren der Entwicklung quelloffener Software anlehnt; — verbesserte Überwachungs- und Testfähigkeiten — Wiederholungswiedergabe von Testdatensätzen. Phase 2 der Neukonzeption (RP2) wurde durch einen Sachbeitrag aus den USA sowie mithilfe der Finanzierung durch den Beschluss (GASP) 2015/1837 durchgeführt. Diese Finanzmittel wurden insbesondere genutzt, um zur Gewährleistung einer breiten Beteiligung an der RP2 technische Sitzungen mit Experten aus den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Mit diesen Finanzmitteln wurde zudem die Entwicklung von Prototypen unterstützt, um zu zeigen, wie von den NDCs beigesteuerte Software in die neu konzipierte Architektur integriert werden kann. Zur Vorbereitung der RP3 wurden Mittel aus dem Beschluss (GASP) 2018/298 verwendet, um den Technologie-Reifegrad mehrerer Algorithmen, die für eine Aufnahme in die neu konzipierte Software infrage kommen könnten, zu verbessern und konkret eine bessere Verarbeitung von Nachbeben-Sequenzen im automatischen oder halbautomatischen Modus zu ermöglichen. Ziele — Unterstützung der Weiterentwicklung des neu konzipierten Systems zur Erfüllung des Bedarf der NDC von Anfang an durch Unterstützung der NDC-Forderungen in Bezug auf Software, Softwareaktualisierungen und Funktionalitäten für die Durchführung der Tätigkeiten der NDC. — Angebot eines niedrigschwelligen Zugangs für Unterzeichnerstaaten zur Unterstützung, Bewertung und Validierung der Fortschritte der IDC-Neukonzeption. — Stärkung des Engagements der NDC-Gemeinschaft in Phase 3 der Neukonzeption des IDC. — Bewertung der Durchführbarkeit eines künftigen Angebots „NDC als Dienstleistung“ mittels Cloud-Technologie. Zu erbringende Leistungen — Eine Cloud-gestützte Bewertungs- und Erprobungsplattform für NDCs zur Überprüfung der Funktionalität sowie der nichtfunktionalen Anforderungen des neu konzipierten SHI-Systems. — Mehrere gehostete Instanzen der Plattform zur Ermöglichung des störungsfreien Betriebs verschiedener NDCs. — Ein in der Cloud gehosteter Prototyp des Systems „NDC als Dienstleistung“. Ergebnisse Der Hauptnutzen des Projekts besteht darin, Unterzeichnerstaaten und NDCs einen niedrigschwelligen Zugang zum derzeitigen Stand des neu konzipierten Systems zu ermöglichen, insbesondere für NDCs ohne beträchtliche Rechenkapazitäten und Kenntnisse der Systemunterstützung. Auf der Grundlage dieser Arbeiten sollen die Durchführbarkeit sowie die finanziellen Implikationen eines potenziellen künftigen Angebots „NDC als Dienstleistung“ aufgezeigt werden. Projekt 3: Verbesserung des Hochauflösenden Modells des Atmosphärischen Transports Hintergrund Zur Modellierung des Langstreckentransports verwendet die CTBTO ein hoch entwickeltes System zur Modellierung des atmosphärischen Transports (ATM), das auf dem Lagrange’schen Partikeldispersionsmodell FLEXPART beruht. Dieses System ermöglicht eine Modellierung im globalen Maßstab. Für bestimmte Ereignisse müssen jedoch (hochauflösende) Simulationen im lokalen Maßstab durchgeführt werden. Finanziert durch die Union gemäß den bisherigen Ratsbeschlüssen wurde auf der Grundlage von FLEXPART-WRF die Basisversion des Hochauflösenden Modells des Atmosphärischen Transports (High Resolution Atmospheric Transport Model, HRATM) entwickelt. Die ersten Tests haben gezeigt, welche Merkmale verbessert oder anders implementiert werden müssen, um ein vollständig zuverlässiges System zu erhalten. Ziele Verbesserung des bestehenden Hochauflösenden Modells des Atmosphärischen Transports (EHRAT) und Entwicklung einer Schnittstelle für seine Ausführung. — Bekanntmachung der bei der CTBTO installierten aktuellen Version des HRATM sowie der Liste der vorgeschlagenen Verbesserungen. — Bekanntmachung der ATM-Pipeline, insbesondere des Formats der meteorologischen Daten. — Unterbreitung, Entwicklung und Erprobung von Lösungen zur Umsetzung dieser Verbesserungen. — Angesichts der Tatsache, dass die derzeitige Version nur mit Daten der nationalen Zentren für Umweltprognosen (NCEP) funktioniert, Unterbreitung und Umsetzung von Änderungen, die den Betrieb des HRATM mit Daten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF) ermöglichen. — Erprobung verschiedener Szenarien. — Entwicklung einer Schnittstelle für die Ausführung des EHRAT in der bestehenden ATM-Pipeline. Falls gebilligt, kann sie Teil der derzeitigen Startschnittstelle sein, die bei der CTBTO für die Durchführung von ATM-Simulationen zur Expertenanalyse verwendet wird. Ergebnisse Das EHRAT wird zu einem der ATM-Instrumente werden, die von ATM-Experten und NDCs zur Prüfung und Validierung von Hypothesen verwendet werden, etwa zur Abschätzung des Quelltermstandorts. Projekt 4: Studie zur GPU-Beschleunigung von FLEXPART (FLEX-GPU) Hintergrund Zur Modellierung des Langstreckentransports verwendet die CTBTO ein hoch entwickeltes System zur Modellierung des atmosphärischen Transports (ATM), das auf dem Lagrange’schen Partikeldispersionsmodell FLEXPART beruht. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Zukunft auch die Ensemble-Modellierung Teil der Betriebsläufe der ATM-Pipeline sein könnte, wird eine neue Methode zur Beschleunigung der Simulationen ausgelotet. Die CTBTO hat eine NVIDIA-DGX-Station mit vier Tesla-V100-GPUs und einer Leistung von 500 TFLOPS („mixed precision“) erworben. Sie läuft unter Linux und beinhaltet einen Fortran-Compiler von PGI, der OpenACC — zur Parallelisierung geeigneter Algorithmen wie Schleifen — und Matrixberechnungen für GPU-Systeme unterstützt. Ziele Eine Studie, die Aufschluss darüber gibt, welche potenziellen Leistungsverbesserungen bei FLEXPART-Simulationen durch GPU-Beschleunigung erzielt werden könnten, und zur Erarbeitung eines einsatzbereiten und dokumentierten FLEXPART-Codepakets mit OpenACC-Unterstützung. — Bekanntmachung der aktuellen bei der CTBTO installierten Version von FLEXPART (9.3.2) und Prüfung, ob sie mit dem PGI-Fortran-Compiler kompiliert werden kann; Bewertung der Vorteile der Verwendung von FLEXPART 10 anstelle von FLEXPART 9.3.2. — Profilerstellung für FLEXPART-Ausführungen, um zu ermitteln, welche Algorithmen/Schleifen für einen ersten Parallelisierungsversuch und für den GPU-Einsatz am besten geeignet sind. — Bewertung der Leistungsverbesserung. — Erarbeitung eines einsatzbereiten und dokumentierten FLEXPART-Codepakets mit OpenACC-Unterstützung, das sich leicht in die ATM-Pipeline integrieren lassen sollte. Ergebnisse Wenn das Ergebnis dieser Studie positiv ist, könnte das modifizierte FLEXPART eine neue Möglichkeit zur Beschleunigung der ATM-Simulationen darstellen. Im nächsten Schritt könnte dies in die ATM-Pipeline integriert werden und könnten die Ergebnisse den NDCs zur Verfügung gestellt werden. Projekt 5: Instrument zur Schätzung des Xenon-Hintergrunds (XeBET) Hintergrund Der sich ständig ändernde Edelgas-Hintergrund in der Atmosphäre macht die positive Identifizierung einer Probe in Verbindung mit einem

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.