Europäische Union

2005/476/EG: Beschluss des Rates vom 21. Juni 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle und zur Änderung der Beschlüsse 2004/617/EG, 2004/618/EG und 2004/619/EG

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0476. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Vereinigten Staaten berechtigt, alle geltenden Rechte im Rahmen von Artikel XXVIII Absatz 3 Buchstabe a mit sofortiger Wirkung wahrzunehmen. 11.   Die EG kann von diesem Abkommen nur dann zurücktreten, wenn sie zuvor um Konsultation ersucht und die Unterrichtung gemäß Absatz 9 vorgenommen hat. Sie kann von dem Abkommen jederzeit nach Ablauf von 30 Tagen im Anschluss an die Unterrichtung gemäß Absatz 9 zurücktreten. Sollten die Vereinigten Staaten Zugeständnisse gemäß Absatz 10 zurücknehmen, so ist die EG berechtigt, von diesem Abkommen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. 12.   Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 10 berührt das vorliegende Abkommen nicht das Recht der EG, jede Zurücknahme von Zugeständnissen durch die Vereinigten Staaten anzufechten, falls sie die Zurücknahme für unvereinbar mit Artikel XXVIII des GATT 1994 oder anderen einschlägigen Bestimmungen des WTO Übereinkommens erachtet. 13.   Die EG konsultiert sich mit den Vereinigten Staaten und arbeitet mit diesen zusammen, um die Zustimmung des Allgemeinen Rates der WTO zur Verlängerung der Frist für die Zurücknahme von im Wesentlichen gleichwertigen Zugeständnissen gemäß Artikel XXVIII Absatz 3 Buchstabe a zu erwirken. 14.   Dieses Abkommen wird von den Vertragsparteien nach ihren eigenen Verfahren genehmigt. Die EG vertritt die Auffassung, dass das Abkommen keinen Präzedenzfall für künftige Verhandlungen im Rahmen von Artikel XXVIII darstellt. 15.   Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten ab 1. März 2005. Zu diesem Zweck schafft die EG die notwendigen internen Verfahren, um die Anwendung von Absatz 4 auf die Einfuhren von geschältem Reis im Zeitraum 1. März 2005 bis 31. August 2005 zu gewährleisten.“ Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen. Bitte genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.