Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/2453 des Rates vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind

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24.12.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 339/1 BESCHLUSS (EU) 2015/2453 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 115 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe b und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/1994 (2) wurde das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (im Folgenden „Änderungsprotokoll“), am 28. Oktober 2015 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet. (2) Der aus den Verhandlungen resultierende Wortlaut des Änderungsprotokolls spiegelt die zu diesem Zweck vom Rat vorgegebenen Verhandlungsleitlinien getreulich wider, da er das genannte Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (3) (im Folgenden „Abkommen“) den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene im Bereich des automatischen Informationsaustauschs, und zwar dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten globalen Standard für den automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Finanzkonten, anpasst. Die Union, ihre Mitgliedstaaten und das Fürstentum Liechtenstein haben aktiv an den Arbeiten des globalen Forums der OECD mitgewirkt, das die Entwicklung und die Umsetzung dieses Standards unterstützt. Das Abkommen in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung ist die Rechtsgrundlage für die Anwendung des globalen Standards in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein. (3) Das Änderungsprotokoll sollte genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 (1)   Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsprotokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor. (4) (2)   Die Kommission unterrichtet das Fürstentum Liechtenstein und die Mitgliedstaaten über die Mitteilungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Abkommens in der sich aus dem Änderungsprotokoll ergebenden Fassung. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2015. Im Namen des Rates Der Präsident P. GRAMEGNA (1)  Stellungnahme vom 2. Dezember 2015 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2)  Beschluss (EU) 2015/1994 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (ABl. L 290 vom 6.11.2015, S. 16). (3)   ABl. L 379 vom 24.12.2004, S. 84. (4)  Das Datum des Inkrafttretens des Änderungsprotokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.