Europäische Union

2005/114/EG: Beschluss der Kommission vom 7. Februar 2005 zur Fortführung der im Jahr 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saat- und Pflanzgut von Gramineae, Medicago sativa L. und Beta, gemäß den Richtlinien 66/401/EWG und 2002/54/EG des Rates im Jahr 2005

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9.2.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 36/8 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Februar 2005 zur Fortführung der im Jahr 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saat- und Pflanzgut von Gramineae, Medicago sativa L. und Beta, gemäß den Richtlinien 66/401/EWG und 2002/54/EG des Rates im Jahr 2005 (2005/114/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (1), gestützt auf die Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut (2), gestützt auf die Entscheidung 2004/11/EG der Kommission vom 18. Dezember 2003 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, Gemüsesorten und Reben im Rahmen der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 92/33/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates für die Jahre 2004 und 2005 (3), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2004/11/EG sind Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, und 2002/54/EG für Gramineae, Medicago sativa L. und Beta für 2004 und 2005 festgelegt worden. (2) Die 2004 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2005 fortzuführen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Jahr 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saat- und Pflanzgut von Gramineae, Medicago sativa L. und Beta sind im Jahr gemäß der Entscheidung 2004/11/EG fortzuführen. Brüssel, den 7. Februar 2005 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2298/66. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/177/EG (ABl. L 14 vom 18.1.2005, S. 18). (2)   ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 12. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/177/EG. (3)   ABl. L 3 vom 7.1.2004, S. 38.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.