Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/607 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

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4.5.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 139/4 BESCHLUSS (GASP) 2020/607 DES RATES vom 4. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (1) angenommen. (2) Am 14. Oktober 2019 hat der Rat zudem Schlussfolgerungen angenommen, in denen er auf seine Besorgnis über die Verschlechterung der politischen und sozialen Lage in Nicaragua und auf seine scharfe Verurteilung der Repressionen, die Sicherheitskräfte und bewaffnete regierungsnahe Gruppen seit April 2018 gegen politische Gegner, Demonstranten, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen ausüben, verweist. Die Union hat zudem bekräftigt, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um zu einer friedlichen Lösung der Krise auf dem Verhandlungsweg beizutragen, und dass sie die Lage im Lande genau beobachten will, um auf eine weitere Beeinträchtigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu reagieren. (3) Unter Hinweis auf seine Besorgnis angesichts der Gesamtlage in Bezug auf die Menschenrechte und die demokratische Staatsführung hat der Rat restriktive Maßnahmen angenommen und angemerkt, dass diese Maßnahmen schrittweise und flexibel angewandt würden und dass bestimmte Benennungen im Falle einer fortgesetzten Stagnation oder einer weiteren Verschlechterung im Hinblick auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit hinzugefügt werden könnten. (4) Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten sechs Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 aufgenommen werden. (5) Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2020. Im Namen des Rates Der Präsident G. GRLIĆ RADMAN (1)  Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58). ANHANG Die folgenden Einträge werden unter der Überschrift „Liste der in den Artikeln 1 und 2 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen“ in den Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 eingefügt:   Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste „1. Ramón Antonio AVELLÁN MEDAL Geburtsdatum: 11. November 1954 Geburtsort: Jinotepe, Nicaragua Reisepass-Nr.: A0008696 ausgestellt am: 17. Oktober 2011 läuft ab am: 17. Oktober 2021 Geschlecht: männlich Stellvertretender Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger Polizeichef in Masaya. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch Koordinierung der Repressionen gegen Demonstranten in Masaya im Jahr 2018. 4.5.2020 2. Sonia CASTRO GONZÁLEZ Geburtsdatum: 29. September 1967 Geburtsort: Carazo, Nicaragua Reisepass-Nr.: A00001526 ausgestellt am: 19. November 2019 läuft ab am: 19. November 2028 Identitätsnummer: 0422909670000N Geschlecht: weiblich Sonderberaterin des Präsidenten Nicaraguas in Gesundheitsfragen und ehemalige Gesundheitsministerin. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch die Behinderung des Zugangs verletzter Zivilisten, die an Demonstrationen teilgenommen hatten, zu notärztlicher Versorgung und durch die Anweisung an das Krankenhauspersonal, Demonstranten zu melden, die von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht wurden. 4.5.2020 3. Francisco Javier DÍAZ MADRIZ Geburtsdatum: 3. August 1961 Geschlecht: männlich Seit dem 23. August 2018 Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der NNP. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, auch als Befehlshaber über Polizeikräfte, die Gewalt gegen Zivilisten begangen haben, einschließlich übermäßiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter. 4.5.2020 4. Néstor MONCADA LAU Geburtsdatum: 2. März 1954 Geschlecht: männlich Persönlicher Berater des Präsidenten Nicaraguas in Fragen der nationalen Sicherheit. In dieser Eigenschaft war er seit April 2018 unmittelbar an der Entscheidungsfindung in Fragen der nationalen Sicherheit und an der Einführung der Unterdrückungspolitik des Staates Nicaragua gegen Teilnehmer an Demonstrationen, Oppositionsvertretern und Journalisten in Nicaragua beteiligt und dafür verantwortlich. 4.5.2020 5. Luís PÉREZ OLIVAS Geburtsdatum: 8. Januar 1956 Geschlecht: männlich Generalkommissar und Hauptbeamter für Rechtshilfe (DAEJ) im Strafvollzugszentrum „El Chipote“. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter, Ausübung erheblicher Gewalt, Misshandlung von Häftlingen und anderer Formen erniedrigender Behandlung. 4.5.2020 6. Justo PASTOR URBINA Geburtsdatum: 29. Januar 1956 Geschlecht: männlich Leiter der Abteilung für Sondereinsätze der Polizei (DOEP). Er war unmittelbar an der Umsetzung der Unterdrückungspolitik gegen Demonstranten und Oppositionelle in Nicaragua, insbesondere in Managua, beteiligt. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua. 4.5.2020“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.