Europäische Union
96/22/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 betreffend zwei von der Republik Italien gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingereichte Anträge auf Ausnahmeregelung (Nur der italienische Text ist verbindlich)
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