Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/651 des Rates vom 14. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

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15.5.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 153/4 BESCHLUSS (GASP) 2020/651 DES RATES vom 14. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen‐ und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 (1) über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen, erlassen. (2) Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2021 verlängert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 10 des Beschlusses (GASP) 2019/797 erhält folgende Fassung: „Artikel 10 Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2021 und wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2020. Im Namen des Rates Der Präsident G. GRLIĆ RADMAN (1)  Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom 17.5.2019, S. 13).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.