Europäische Union

2012/135/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisen- und Stahlerzeugung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 903) Text von Bedeutung für den EWR

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Ladung auf Schadstoffe zu überprüfen, soweit praktikabel. Eine Beurteilung der kleinen Anteile an Kunststoffen (z. B. in Form von kunststoffbeschichteten Bestandteilen) könnte erforderlich sein — Radioaktivitätskontrolle nach den Empfehlungen der Sachverständigengruppe der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Verbesserte Umsetzung der obligatorischen Entfernung von quecksilberhaltigen Bauteilen aus Altfahrzeugen sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die Schrott verarbeitenden Betriebe durch: — die vertragliche Festlegung der Quecksilberfreiheit bei Einkauf von Schrott — Verweigerung der Annahme von Schrott, der sichtbare elektronische Bauteile und Baugruppen enthält. Anwendbarkeit Es ist möglich, dass Auswahl und Sortieren des Schrotts nicht vollständig in der Kontrolle des Betreibers liegen. 1.1.4   Management von Prozessrückständen wie Nebenprodukten und Abfällen 8.   Die BVT für feste Rückstände besteht darin, integrierte und operative Techniken zur Minimierung der Abfallmengen durch interne Nutzung oder die Anwendung spezialisierter Recyclingverfahren (intern oder extern) zu nutzen. Beschreibung Zu den Techniken für das Recycling von eisenhaltigen Rückständen gehören spezialisierte Recyclingtechniken wie der OxyCup®-Schachtofen, der DK-Prozess, Schmelzreduktionsverfahren oder die kalt gebundene Pelletierung/Brikettierung sowie Techniken für Produktionsrückstände, die in den Abschnitten 9.2 – 9.7 erwähnt werden. Anwendbarkeit Da die genannten Verfahren auch von einem Dritten durchgeführt werden können, liegt das Recycling selbst möglicherweise nicht in der Kontrolle des Betreibers des Eisen- und Stahlwerks und daher möglicherweise außerhalb des Regelungsbereichs der Anlagengenehmigung. 9.   Die BVT besteht darin, die externe Nutzung oder das Recycling von festen Rückständen zu maximieren, soweit sie nicht nach BVT 8 genutzt oder recycelt werden können, wo immer dies möglich ist und den abfallrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die BVT besteht darin, mit Rückständen, die weder vermieden noch recycelt werden können, in kontrollierter Art und Weise umzugehen. 10.   Die BVT besteht darin, zur Vermeidung von Emissionen in die Luft und in Gewässer die besten Betriebs- und Wartungspraktiken für die Sammlung, Handhabung, Lagerung und Beförderung der festen Rückstände sowie für die Überdachung der Umschlagsorte zu nutzen. 1.1.5   Diffuse Staubemissionen aus der Materiallagerung, der Handhabung und dem Transport von Rohmaterialien und (Zwischen-) Produkten 11.   Die BVT besteht darin, diffuse Staubemissionen aus der Materiallagerung, der Handhabung und dem Transport, durch eine oder eine Kombination der unten genannten Techniken zu vermeiden oder zu mindern. Wenn Techniken zur Minderung der Staubemissionen genutzt werden, dann besteht die BVT darin, die Effizienz der Erfassung und der anschließenden Reinigung durch geeignete Techniken wie der unten genannten zu optimieren. Eine möglichst quellnahe Erfassung der Staubemissionen ist zu bevorzugen. I. Zu den allgemeinen Techniken gehören: — die Aufstellung eines Aktionsplans gegen diffuse Staubemissionen im Rahmen des UMS des Stahlwerks; — die Erwägung der befristeten Einstellung gewisser Tätigkeiten, wenn sie als Quelle für PM10 identifiziert werden und zu hohen Messwerten in der Umgebung führen; um das zu bewerkstelligen, ist es notwendig, ausreichend PM10-Überwachungsgeräte mit einer dazugehörigen Erfassung der Windrichtungen und -stärken zu haben, um die Hauptquellen von Feinstaub triangulieren und identifizieren zu können. II. Zu den Techniken zur Vermeidung von Staubfreisetzungen bei Handhabung und Transport von Schüttgütern gehören: — Ausrichtung von langen Lagerhalden nach der Hauptwindrichtung — Errichtung von Windbarrieren oder Nutzung des natürlichen Geländeprofils als Windschutz — Kontrolle des Feuchtigkeitsgehalts des gelieferten Materials — sorgfältige Befolgung der Vorgehensweisen zur Vermeidung unnötigen Umschlags von Materialien und großer Fallhöhen im Freien — geeignete Kapselung der Förderbänder und Aufgabetrichter usw. — die Nutzung von staubmindernden Wassersprenklern, gegebenenfalls mit Zusätzen wie Latex — strenge Wartungsrichtlinien für die Einrichtungen — hohe Ordnungsstandards, insbesondere in Bezug auf die Säuberung und Benetzung von Straßen — die Nutzung von mobilen und stationären Absaugungen — Staubunterdrückung oder Stauberfassung mit Entstaubung über Gewebefilter zur Minderung der Quellen mit relevanten Staubemissionen — die Nutzung von emissionsarmen Kehrfahrzeugen zur routinemäßigen Säuberung befestigter Straßen. III. Zu den Techniken für die Materiallieferung, -lagerung und -rückgewinnung gehören: — vollständige Einhausung der Entladevorrichtungen für staubende Materialien in einem Gebäude, das mit einer Absaugung mit Filter ausgestattet ist, oder Ausstattung der Vorrichtungen mit Leitblechen und Verbindung der Entladeöffnungen mit einem Absaugungs- und Reinigungssystem — Begrenzung der Fallhöhe auf maximal 0,5 m, wo dies möglich ist — die Nutzung von Wassersprenklern zur Staubbindung (unter bevorzugter Verwendung von zurückgeführtem Wasser) — wo dies notwendig ist, die Ausstattung der Lagerbehälter mit Filtern zur Staubminderung — der Einsatz von vollständig gekapselten Vorrichtungen zur Entnahme von Material aus Lagerbehältern — wo dies notwendig ist, die Lagerung von Schrott auf überdachten, versiegelten Flächen, um das Risiko von Bodenkontaminationen zu senken (Nutzung von Just-in-Time-Lieferungen, um die Größe des Lagerplatzes und somit die Emissionen zu minimieren) — Minimierung der Materialbewegungen in Lagerhalden — Begrenzung der Höhe der Lagerhalden und Kontrolle ihres Profils — Ersetzung freistehender Halden durch Lagerstätten in Gebäuden oder in Behältern, soweit deren Lagervolumen das zulässt. — Errichtung eines Windschutzes durch das natürliche Geländeprofil, durch Erdaufschüttungen oder das Pflanzen von langem Gras und immergrünen Bäumen in offenem Gelände, die ohne langfristige Schäden Staub abscheiden und aufnehmen können — Aussäen von Hydrosaat auf Müll- und Schlackehalden — Begrünung des Geländes durch das Abdecken von ungenutzten Flächen mit Humus und das Anpflanzen von Gras, Sträuchern und anderen bodenbedeckenden Pflanzen — die Benetzung von Oberflächen mit dauerhaften staubbindenden Mitteln — das Abdecken von Oberflächen mit Planen oder die Beschichtung von Lagerhalden (z. B. mit Latex) — Lagerung auf Lagerplätzen mit Stützwänden, um die Oberfläche der Schüttungen zu reduzieren — wenn nötig, könnte eine Maßnahme darin bestehen, undurchlässige Lagerflächen aus Beton und mit Abflüssen einzurichten. IV. Wo Brenn- und Rohstoffe auf dem Seeweg geliefert werden und es zu beträchtlichen Staubfreisetzungen kommen kann, beinhalten einige Techniken: — die Nutzung von Selbstentladeschiffen oder geschlossener kontinuierlicher Entladeeinrichtungen durch die Betreiber. Ansonsten sollte der bei Schiffsentladungen durch Greifer erzeugte Staub dadurch minimiert werden, dass ein angemessener Feuchtigkeitsgehalt des gelieferten Materials sichergestellt, die Fallhöhen minimiert und Wassersprenkler oder feine Sprühnebel an der Mündung des Trichters des Schiffsentladers genutzt werden — beim Besprühen von Erzen oder Schmelzmitteln kein Meerwasser zu verwenden, da das zu Ablagerungen von Natriumchlorid in den Elektrofiltern der Sinteranlagen führen kann. Ein zusätzlicher Eintrag von Chlor in die Rohstoffe kann außerdem zu erhöhten Emissionen führen (z. B. von polychlorierten Dibenzodioxinen/Dibenzofuranen (PCDD/PCDF)) und die Filterstaubrückführung verhindern — Kohlestaub, Kalk und Calciumcarbid in geschlossenen Silos zu lagern und pneumatisch zu transportieren oder in verschlossenen Säcken zu lagern und zu transportieren. V. Zu den Techniken zum Entladen von Zügen oder Lastwagen gehören: — die Nutzung geeigneter Entladeeinrichtungen in weitgehend geschlossener Bauweise, wenn dies aufgrund der Bildung von Staubemissionen nötig ist. VI. Für Materialien, die stark zu Verwehungen neigen, was zu einer beträchtlichen Staubfreisetzung führen kann, beinhalten einige Techniken: — Nutzung von Übergabestellen, Schwingsieben, Brechern, Aufgabetrichtern usw., die vollständig gekapselt sein können und mit einer Gewebefilteranlage verbunden sind — Nutzung zentraler oder lokaler Absaugungen an Stelle von Wasser zur Entfernung von verschüttetem Material, da dies die Umweltauswirkungen auf ein Medium beschränkt und das Recycling des verschütteten Materials vereinfacht. VII. Zu den Techniken für die Handhabung und die Behandlung der Schlacke gehören: — Feuchthaltung der Lagerhalden von granulierter Schlacke für den Transport und die Verarbeitung, da getrocknete Hochofen- und Stahlwerksschlacke zur Staubbildung neigt — Nutzung von geschlossenen Schlackenbrechanlagen, die mit einer effizienten Absaugung mit Gewebefiltern ausgestattet sind, um die Staubemissionen zu mindern. VIII. Zu den Techniken zum Transport von Schrott gehören: — Lagerung des Schrotts unter einer Abdeckung und/oder auf Betonböden zur Minimierung des Aufwirbelns von Staub aufgrund der Bewegung von Fahrzeugen IX. Zu Techniken, die für den Materialtransport infrage kommen, gehören: — die Minimierung der von öffentlichen Straßen zugänglichen Zugangspunkte — der Einsatz von Reifenreinigungsanlagen, um die Verschleppung von Schlamm und Staub auf öffentliche Straßen zu vermeiden — die Befestigung der Transportwege (mit Beton oder Asphalt), um dem Entstehen von Staubwolken bei Materialtransporten vorzubeugen, sowie die Säuberung dieser Wege — die Beschränkung des Fahrverkehrs auf bestimmte Routen durch Zäune, Gräben oder Dämme aus recycelter Schlacke — die Benetzung von staubigen Fahrtstrecken mit Wassersprenklern, z. B. bei Transport von Schlacke — sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge nicht überfüllt sind, um dem Verschütten von Material vorzubeugen — sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge mit Planen ausgestattet sind, um das transportierte Material abzudecken — die Minimierung der Anzahl der Transporte — Nutzung von geschlossenen oder gekapselten Förderbändern — Nutzung von Rohrförderern, wo dies möglich ist, um Materialverluste durch Richtungswechsel zu vermeiden, die gewöhnlich bei der Übergabe des Materials von einem Förderband zum anderen entstehen — allgemein anerkannte Techniken für den Transport von flüssigem Metall und die Handhabung der Pfannen — Entstaubung der Übergabestellen für Förderbänder. 1.1.6   Wasser- und Abwasserbewirtschaftung 12.   Die BVT für die Abwasserbewirtschaftung besteht darin, verschiedene Arten von Abwasser zu vermeiden, zu sammeln und zu trennen, um die interne Kreislaufführung zu maximieren und jeden Abwasserstrom mit geeigneten Verfahren zu behandeln. Das beinhaltet Techniken, die z. B. Ölabscheider, Filtration oder Sedimentation nutzen. In diesem Zusammenhang können die folgenden Techniken genutzt werden, soweit die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sind: — Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Produktionsanlagen — Erhöhung der Anzahl und/oder der Kapazität der Wasserkreisläufe beim Bau neuer Anlagen oder bei der Modernisierung/Umgestaltung bestehender Anlagen — Zentralisierung der Versorgung mit Frischwasser — Nutzung des Wassers in Kaskaden bis einzelne Parameter die gesetzlichen oder technischen Grenzwerte erreichen — Nutzung des Wassers in anderen Anlagen, wenn nur einzelne Parameter des Wassers betroffen sind und eine weitere Nutzung möglich ist — Trennung von behandeltem und unbehandeltem Abwasser; durch diese Maßnahme ist es möglich, das Abwasser auf unterschiedlichen Wegen zu einem angemessenen Preis zu entsorgen — Nutzung von Regenwasser, wann immer dies möglich ist. Anwendbarkeit Die Wasserbewirtschaftung in einem integrierten Stahlwerk wird vor allem durch die Verfügbarkeit und die Qualität des Frischwassers und die rechtlichen Vorgaben vor Ort bestimmt. In bestehenden Anlagen kann die bestehende Konfiguration der Wasserkreisläufe die Anwendbarkeit einschränken. 1.1.7   Überwachung 13.   Die BVT besteht darin, alle relevanten Parameter zu messen oder zu bewerten, die benötigt werden, um die Produktionsprozesse von Leitständen aus mittels moderner computergestützter Systeme zu steuern, um die Prozesse fortwährend online anzupassen und zu optimieren, um einen stabilen und reibungslosen Ablauf sicherzustellen und auf diese Weise die Energieeffizienz zu erhöhen, die Ausbeute zu maximieren und die Wartungspraktiken zu verbessern. 14.   Die BVT besteht darin, die geführten (gefassten) Schadstoffemissionen der wichtigsten Emissionsquellen aus allen in den Abschnitten 1.2 – 1.7 genannten Prozessen, wann immer BAT-AEL angegeben sind, sowie der Kraftwerke in Eisen- und Stahlwerken, die mit Prozessgasen betrieben werden, zu messen. Die BVT besteht darin, kontinuierliche Messungen durchzuführen, zumindest von: — primären Staubemissionen, Stickoxiden (NOX) und Schwefeldioxiden (SO2) von Sinterbändern — Stickoxid- (NOX) und Schwefeldioxidemissionen (SO2) von Härtebändern aus Pelletieranlagen — Staubemissionen aus Hochofen-Gießhallen — Sekundärstaubemissionen aus Sauerstoffblaskonvertern — Stickoxidemissionen (NOX) aus Kraftwerken — Staubemissionen aus großen Elektrolichtbogenöfen. Für andere Emissionen besteht die BVT darin, eine kontinuierliche Emissionsüberwachung abhängig vom Massenstrom und den Emissionseigenschaften durchzuführen. 15.   Für relevante Emissionsquellen, die in BVT 14 nicht genannt wurden, besteht die BVT darin, die Schadstoffemissionen aus allen Prozessen, die in den Abschnitten 1.2 – 1.7 genannt werden, und aus den mit Prozessgasen betriebenen Kraftwerken in Stahlwerken sowie alle relevanten Bestandteile/Schadstoffe in den Prozessgasen regelmäßig und diskontinuierlich zu messen. Das gilt für die diskontinuierliche Überwachung von Prozessgasen, Kaminemissionen, polychlorierten Dibenzodioxinen/Dibenzofuranen (PCDD/PCDF) und die Überwachung der Abwassereinleitungen, jedoch nicht der diffusen Emissionen (siehe BVT 16). Beschreibung (relevant für BVT 14 und 15) Die Überwachung von Prozessgasen liefert Informationen über die Zusammensetzung der Prozessgase und über die indirekten Emissionen aus der Verbrennung der Prozessgase, wie Staub-, Schwermetall- und SOx-Emissionen. Emissionen über den Kamin können über regelmäßige diskontinuierliche Messungen an relevanten geführten (gefassten) Emissionsquellen über einen ausreichend langen Zeitraum gemessen werden, um repräsentative Emissionswerte zu erhalten. Für die Überwachung der Abwassereinleitungen gibt es eine große Bandbreite an standardisierten Verfahren für die Entnahme von Proben aus Wasser und Abwasser und die Analyse dieser Proben, einschließlich: — Stichproben, womit einzelne Proben gemeint sind, die aus einem Abwasserstrom entnommen werden — Mischproben, womit Proben gemeint sind, die über einen bestimmten Zeitraum kontinuierlich entnommen werden, oder die aus mehreren Proben bestehen, die entweder kontinuierlich oder diskontinuierlich über einen bestimmten Zeitraum entnommen und vermischt wurden — qualifizierter Stichproben, womit Mischproben aus mindestens fünf Stichproben gemeint sind, die über einen Zeitraum von höchsten zwei Stunden in Intervallen von mindestens zwei Minuten entnommen und vermischt wurden. Die Überwachung sollte unter Beachtung der einschlägigen EN- oder ISO-Normen durchgeführt werden. Wenn keine EN- oder ISO-Normen vorhanden sind, sollten nationale oder andere internationale Normen herangezogen werden, mit denen sichergestellt werden kann, dass Daten von gleicher wissenschaftlicher Qualität erhoben werden. 16.   Die BVT besteht darin, die Größenordnung der diffusen Emissionen aus relevanten Quellen durch die unten genannten Methoden zu bestimmen. Wann immer dies möglich ist, sind direkte Messmethoden indirekten Methoden oder Bewertungen auf der Grundlage von Berechnungen über Emissionsfaktoren vorzuziehen. — Direkte Messmethoden, bei denen die Emissionen direkt an der Quelle gemessen werden. In diesem Fall können Konzentrationen und Massenströme gemessen oder bestimmt werden. — Indirekte Messmethoden, bei denen die Emissionsbestimmung in einem gewissen Abstand zur Quelle stattfindet; eine direkte Messung von Konzentrationen und Massenströmen ist nicht möglich. — Berechnungen mit Hilfe von Emissionsfaktoren Beschreibung Direkte oder quasi-direkte Messung Beispiele für direkte Messungen sind Messungen im Windkanal, mit Absaughauben oder andere Methoden wie die Quasi-Messung von Emissionen auf dem Dach einer industriellen Anlage. Im letzteren Fall werden die Windgeschwindigkeit und die Fläche der Absaugöffnung auf dem Dach gemessen und eine Strömungsgeschwindigkeit berechnet. Die Querschnittsfläche der Messebene in der Dachöffnung wird in Sektoren mit einer identischen Oberflächengröße aufgeteilt (Rastermessung). Indirekte Messungen Zu Beispielen indirekter Messungen gehört die Nutzung von Tracergasen, Reverse-Dispersion-Modelling-Methoden (RDM) und die Massenbilanzmethode unter Verwendung optischer Fernmessungen mittels Laser (Light Detection and Ranging, LIDAR). Berechnung von Emissionen mit Hilfe von Emissionsfaktoren Emissionsfaktoren für die Schätzung der diffusen Staubemissionen aus der Lagerung und dem Transport von Schüttgütern sowie die Staubaufwirbelungen auf Straßen aufgrund von Verkehrsbewegungen können folgenden Leitlinien entnommen werden: — VDI 3790 Blatt 3 — US EPA AP 42 1.1.8   Stilllegung 17.   Die BVT besteht darin, eine Belastung der Umwelt bei der Stilllegung von Anlagen durch die Anwendung der unten genannten notwendigen Techniken zu vermeiden. Erwägungen bei der Anlagenplanung in Hinblick auf ihre Stilllegung am Ende ihrer Lebensdauer: I. die Umweltfolgen der letztendlichen Stilllegung sind bereits bei der Planung einer neuen Anlage zu berücksichtigen, da dies die Stilllegung einfacher, umweltfreundlicher und kostengünstiger macht II. die Stilllegung bedeutet Umweltrisiken im Hinblick auf Kontaminationen des Bodens (und des Grundwassers) und verursacht große Mengen an festen Abfällen; Techniken zur Vorbeugung sind prozessspezifisch, können aber folgenden allgemeinen Erwägungen folgen: i. Vermeidung unterirdischer Bauwerke ii. Einbau von Vorrichtungen, die die Demontage erleichtern iii. Auswahl von Oberflächen, die einfach zu dekontaminieren sind iv. Nutzung einer Anlagenkonfiguration, die Verschüttungen von Chemikalien minimiert und deren Ablassen oder die Reinigung erleichtert v. Schaffung flexibler, geschlossener Einheiten, die eine schrittweise Stilllegung ermöglichen vi. Nutzung biologisch abbaubarer und recycelbarer Stoffe, wo dies möglich ist. 1.1.9   Lärm 18.   Die BVT besteht darin, Lärm aus relevanten Quellen der Eisen- und Stahlherstellung durch die Nutzung einer oder mehrerer der folgenden Techniken zu mindern, abhängig von und entsprechend den lokalen Bedingungen: — Umsetzung einer Lärmminderungsstrategie — Einhausung der lärmintensiven Betriebsvorgänge/ Anlagenteile — Schwingungsisolierung von Betriebsvorgängen/ Anlagenteilen — Verwendung interner Auskleidungen und äußerer Verkleidungen aus stoßdämpfendem Material — Schallisolierung von Gebäuden, um lärmintensive Betriebsvorgänge mit materialverarbeitenden Maschinen abzuschirmen — Schaffung von Lärmbarrieren, z. B. durch Errichtung von Gebäuden oder natürlichen Barrieren wie der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zwischen dem zu schützenden Zonen und der lärmverursachenden Tätigkeit — Einsatz von Schalldämpfern am Auslass von Abgaskaminen — Ummantelung der Rohrleitungen und Gebläse, die in schallisolierten Gebäuden untergebracht werden — Schließen der Türen und Fenster der eingehausten Bereiche. 1.2   BVT-Schlussfolgerungen für Sinteranlagen Sofern nicht anders angegeben, gelten die in diesem Abschnitt genannten BVT-Schlussfolgerungen für alle Sinteranlagen. Luftemissionen 19.   Die BVT für das Vermengen/Vermischen besteht darin, diffuse Staubemissionen durch das Agglomerieren von feinen Materialien durch die Anpassung ihres Feuchtigkeitsgehalts zu vermeiden (siehe auch BVT 11). 20.   Die BVT für Primäremissionen aus Sinteranlagen besteht darin, die Staubemissionen aus dem Abgas des Sinterbandes durch einen Gewebefilter zu reduzieren. Die BVT für Primäremissionen aus bestehenden Anlagen besteht darin, die Staubemissionen aus dem Abgas des Sinterbands durch die Nutzung eines hochentwickelten Elektrofilters zu reduzieren, wenn Gewebefilter nicht anwendbar sind. Der mit BVT assoziierte Emissionswert für Staub ist < 1 – 15 mg/Nm3 für den Gewebefilter und < 20 – 40 mg/Nm3 für den hochentwickelten Elektrofilter (der so gebaut und verwendet werden sollte, um diese Werte zu erreichen), wobei beide als Tagesmittelwert angegeben sind. Gewebefilter Beschreibung Gewebefilter, die in Sinteranlagen genutzt werden, sind gewöhnlich bestehenden Elektrofiltern oder Zyklonen nachgeschaltet, können aber auch einzelstehend verwendet werden. Anwendbarkeit Für bestehende Anlagen können Anforderungen wie der Platzbedarf für eine nachgelagerte Installation nach dem Elektrofilter relevant sein. Besonderes Augenmerk sollte auf das Alter und die Leistung des bestehenden Elektrofilters gelegt werden. Hochentwickelte Elektrofilter Beschreibung Hochentwickelte Elektrofilter zeichnen sich durch eine oder eine Kombination der folgenden Eigenschaften aus: — gute Prozesssteuerung — zusätzliche elektrische Felder — angepasste Stärke des elektrischen Feldes — angepasster Feuchtigkeitsgehalt — Konditionierung mit Zusatzmitteln — höhere Spannung oder variable Spannungsstöße — schnelle Spannungsregelung — Überlagerung mit Hochspannungsimpulsen — bewegte Elektroden — Vergrößerung des Abstands zwischen den Elektrodenplatten oder andere Besonderheiten, die die Wirksamkeit der Staubminderung verbessern. 21.   Die BVT für Primäremissionen aus Sinterbändern bestehen darin, Quecksilberemissionen durch die Auswahl von Rohstoffen mit einem niedrigen Quecksilbergehalt (siehe BVT 7) zu vermeiden oder zu reduzieren oder die Abgase durch Kombination mit einer Einblasung von Aktivkohle und aktiviertem Braunkohlekoks zu behandeln. Der mit BVT assoziierte Emissionswert für Quecksilber ist < 0,03 – 0,05 mg/Nm3, angegeben als Mittelwert über die Probenahmedauer (diskontinuierliche Messung, Stichproben für mindestens eine halbe Stunde). 22.   Die BVT für Primäremissionen aus Sinterbändern bestehen darin, Schwefeloxid-Emissionen (SOX) durch die Nutzung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken zu mindern: I. Verringerung des Schwefeleintrages durch die Nutzung von Koksgrus mit einem niedrigen Schwefelgehalt II. Verringerung des Schwefeleintrages durch Minimierung des Koksgrusverbrauchs III. Verringerung des Schwefeleintrages durch Verwendung von schwefelarmem Eisenerz IV. Einblasen von geeigneten Adsorptionsmitteln in die Abgasleitung des Sinterbands vor der Entstaubung mit einem Gewebefilter (siehe BVT 20) V. Nassentschwefelung oder Aktivkohleverfahren mit Regenerierung der Aktivkohle (Regenerative Activated Carbon-Verfahren, kurz: RAC) (unter besonderer Berücksichtigung der Voraussetzungen für ihre Anwendbarkeit). Der mit BVT assoziierte Emissionswert für Schwefeloxide (SOX) bei Anwendung von BVT I – IV ist < 350 – 500 mg/Nm3, angegeben als Schwefeldioxid (SO2) und als Tagesmittelwert, wobei der untere Wert mit BVT IV verbunden ist. Der mit BVT assoziierte Emissionswert für Schwefeloxide (SOX) bei Anwendung von BVT V ist < 100 mg/Nm3, angegeben als Schwefeldioxid (SO2) und als Tagesmittelwert. Beschr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.