Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/2541 des Rates vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D2541. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2541 26.9.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2541 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, unter Hinweis auf den Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2009/908/EU (2) hat der Rat Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU festgelegt. Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) ist in Anhang II des Beschlusses 2009/908/EU geregelt. (2) Am 17. Juli 2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Geschäftsordnung des Rates gemäß dem Anhang des Beschlusses 2009/937/EU des Rates (3) die Einsetzung einer Gruppe „Verteidigungsindustrie“ als Vorbereitungsgremium des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) gebilligt. (3) Angesichts des horizontalen Charakters der Gruppe „Verteidigungsindustrie“ und ihrer Zuständigkeiten für Gesetzgebungsakte sollte sie in Kategorie 3 der Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) aufgenommen werden, und es sollte vorgesehen werden, dass der Vorsitz in der Gruppe „Verteidigungsindustrie“ vom halbjährlichen Vorsitz geführt wird. (4) Anhang II des Beschlusses 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang II des Beschlusses 2009/908/EU wird wie folgt geändert: 1. Im ersten Absatz wird unter Nummer 3 folgender Gedankenstrich angefügt: „— Gruppe ‚Verteidigungsindustrie‘“. 2. In der Tabelle wird unter Nummer 3 die folgende Zeile angefügt: „Gruppe ‚Verteidigungsindustrie‘ “. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 23. September 2024. Im Namen des Rates Der Präsident FELDMAN Z. (1)   ABl. L 315 vom 2.12.2009, S. 50. (2)  Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 28). (3)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2541/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.