Europäische Union

2008/271/EG: Beschluss des Rates vom 25. Februar 2008 über den Abschluss eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

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28.3.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 86/27 BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über den Abschluss eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/271/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 133 Absätze 1 und 5 und Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Absatz 3 Unterabsatz 1, gestützt auf die Beitrittsakte von 2005, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Zweite Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wurde am 21. Februar 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet. (2) Das Zweite Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Das Zweite Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Zweiten Zusatzprotokolls (1) ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 5 des Zweiten Zusatzprotokolls vor. Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2008. Im Namen des Rates Der Präsident A. VIZJAK (1)   ABl. L 141 vom 2.6.2007, S. 69.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.