Europäische Union

92/426/EWG: Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (Sache IV/32.725 - VIHO/Parker Pen) (Nur der deutsche und englische Text sind verbindlich)

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drei Monaten sind automatisch Zinsen fällig zu dem Satz, der am ersten Arbeitstag des Monats, in dem diese Entscheidung erlassen wurde, vom Europäischen Fonds für die währungspolitische Zusammenarbeit für seine Ecu-Transaktionen berechnet wird, zuzueglich 3,5 Vomhundertpunkte, das heisst 13,75 %. Im Fall der Zahlung in Landeswährung erfolgt die Umrechnung zum Kurs des der Zahlung vorausgehenden Tages. Artikel 3 Parker Pen Ltd darf keine Maßnahmen ergreifen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Wirkung wie die festgestellten Vertragsverstösse haben. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an folgende Unternehmen gerichtet: 1. Parker Pen Ltd, Newhaven, GB-East Sussex BN9 0AU; 2. Herlitz AG, Reuchlingstrasse 10, D-W-1000 Berlin 21. Diese Entscheidung ist gemäß Artikel 192 EWG-Vertrag ein vollstreckbarer Titel. Brüssel, den 15. Juli 1992 Für die Kommission Leon BRITTAN Vizepräsident (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 127 vom 20. 8. 1963, S. 2268/63. (3) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 21 der Verordnung Nr. 17 bezueglich der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nachfolgend einige Angaben ausgelassen. (4) Rechtssache 19/77 - Miller International Schallplatten -, Sammlung 1978, S. 131 f. (5) Rechtssache C-279/87 - Tipp-Ex -, Sammlung 1990, S. I-261. (6) Rechtssache C-277/87 - Sandoz -, Sammlung 1990, S. I-45. (7) Rechtssache C-107/82 - AEG -, Sammlung 1983, S. 3151, Randnummer 50.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.