Europäische Union

2008/695/EG: Beschluss der Kommission vom 29. August 2008 über die Aufnahme der Tätigkeit des regionalen Beirats für das Mittelmeer im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik

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30.8.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 232/12 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. August 2008 über die Aufnahme der Tätigkeit des regionalen Beirats für das Mittelmeer im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (2008/695/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss 2004/585/EG des Rates vom 19. Juli 2004 zur Einsetzung regionaler Beiräte für die gemeinsame Fischereipolitik (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3, gestützt auf die Empfehlung, die Italien am 16. Mai 2008 im Namen Spaniens, Frankreichs, Griechenlands, Maltas, Sloweniens und Zyperns übermittelt hat, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (2) und dem Beschluss 2004/585/EG wurde der Rahmen für die Einsetzung und die Arbeit der regionalen Beiräte festgelegt. (2) Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für das Mittelmeer eingesetzt. (3) Nach Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2004/585/EG haben Vertreter des Fischereisektors und anderer Interessengruppen in Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Malta und Slowenien einen Planungsantrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer vorgelegt. (4) Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 16. Mai 2008 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet. (5) Die Kommission hat den Antrag und die Empfehlung nach Maßgabe des Beschlusses 2004/585/EG und der Grundsätze und Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik beurteilt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regionale Beirat für das Mittelmeer zur Aufnahme seiner Tätigkeit bereit ist — BESCHLIESST: Einziger Artikel Der regionale Beirat für das Mittelmeer, der mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2004/585/EG eingesetzt wurde, nimmt seine Tätigkeit am 15. September 2008 auf. Brüssel, den 29. August 2008 Für die Kommission Joe BORG Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 256 vom 3.8.2004, S. 17. Beschluss geändert durch den Beschluss 2007/409/EG (ABl. L 155 vom 15.6.2007, S. 68). (2)   ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 865/2007 (ABl. L 192 vom 24.7.2007, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.