Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1925 des Rates vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der strategischen Prioritäten EU-Tunesien für den Zeitraum 2018-2020 zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1925. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus umzusetzen. Zu den vorrangigen Bereichen der Zusammenarbeit wird Folgendes gehören: — Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus' insbesondere durch die Stärkung und Modernisierung der Rechtsvorschriften sowie der Justiz- und Sicherheitsorgane im Einklang mit den in der Verfassung verankerten demokratischen Werten; — Beschleunigung der Durchführung des Programms zur Unterstützung der Reform und Modernisierung des Sicherheitssektors' einschließlich der Rechenschaftspflicht der Sicherheitskräfte, und Vertiefung dieser Zusammenarbeit auf der Grundlage der erzielten Fortschritte; — Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von organisierter Kriminalität und Terrorismus' einschließlich der wirksamen Umsetzung des mit der Financial Action Task Force vereinbarten Aktionsplans; — Entwicklung einer umfassenden Politik zur Prävention gegen Radikalisierung; — Angehen der Rückkehr der ausländischen Kämpfer; — Entwicklung einer Politik der Unterstützung und des Schutzes der Opfer des Terrorismus; — Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere des Handels mit Feuerwaffen und Drogen; — Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Strategie für die Grenzsicherung; — Stärkung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Europäischen Union; — Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophenmanagement und -prävention. Die Europäische Union wird auch weiterhin uneingeschränkt an den Arbeiten der G7 + 6 teilnehmen, die für die Koordinierung zwischen dem wichtigsten Partnern Tunesiens zuständig ist. Zudem könnten weitere Aspekte der Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung ausgebaut werden. 3.   Weitere Schritte zur Konsolidierung der privilegierten Partnerschaft EU–Tunesien Die große Bedeutung, die beide Seiten ihren Beziehungen beimessen, wird sich auch künftig in sehr intensiven politischen Kontakten und regelmäßigen Besuchen im Rahmen eines erweiterten politischen Dialogs über alle Fragen von beiderseitigem Interesse, auch regionale und internationale Fragen, niederschlagen. Die regionale Dimension dieser Gespräche sollte gestärkt werden. Beide Seiten bekräftigen in dieser Hinsicht die Bedeutung ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum. Zusätzlich zu den bestehenden Dialogen werden sich beide Seiten für die Abhaltung hochrangiger Treffen zwischen der EU und Tunesien und für die Teilnahme tunesischer Minister an informellen Treffen über bestimmte Themen der Mitglieder des Rates der Europäischen Union einsetzen. Beide Seiten fördern die Vertiefung der parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Versammlung der Volksvertreter. Die Gremien des Assoziierungsabkommens (Assoziationsrat, Assoziationsausschuss und Unterausschüsse) bleiben die bevorzugten Foren für die Ausrichtung der konkreten Umsetzung der Partnerschaft. Die EU und Tunesien verpflichten sich, die Effizienz und den Mehrwert ihrer Arbeit zu erhöhen und, soweit möglich, im Einklang mit den strategischen Prioritäten die vorrangigen thematischen Prioritäten zu bündeln. Zur konkreten Umsetzung der aufgeführten Prioritäten wird von Tunesien ein Fahrplan vorgeschlagen und mit der EU abgestimmt. In diesem öffentlichen Dokument werden die dringendsten (legislativen, strategischen und praktischen) Maßnahmen, die für die sozioökonomische Erholung des Landes erforderlich sind, aufgeführt. Dieser Fahrplan bildet einen flexiblen, operativen Mechanismus zur halbjährlichen Überwachung. In der Gemeinsamen Mitteilung hat die EU zugesagt, ihre finanzielle Unterstützung für Tunesien im Rahmen des Nachbarschaftsinstruments erheblich zu verstärken. Die EU und Tunesien streben eine maximale Ausschöpfung der bestehenden finanziellen Möglichkeiten an, einschließlich neuer Instrumente wie der Investitionsoffensive der EU für Drittländer, um die Komplementarität und die Hebelwirkung der Zuschüsse der EU und der von den Finanzinstitutionen gewährten Darlehen zu verstärken. Beide Seiten verpflichten sich, größere Synergieeffekte zwischen dem politischen und den sektorbezogenen Dialogen und der konkreten finanziellen Zusammenarbeit anzustreben. Sie werden sich auch für die Stärkung der Mechanismen für die Koordinierung und den Dialog mit den Finanzpartnern und internationalen Gebern einsetzen, wobei die tunesische Seite für die Festlegung der Prioritäten und deren Umsetzung verantwortlich ist. Schließlich verpflichten sich beide Seiten, den strategischen Beziehungen zwischen der EU und Tunesien mehr Sichtbarkeit zu verleihen und den Nutzen ihrer Zusammenarbeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auf beiden Seiten des Mittelmeers stärker hervorzuheben. (1)  Dieser Plan sieht ein neues Entwicklungsmodell für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum vor und umfasst fünf Prioritäten: i) gute Regierungsführung, Reform der öffentlichen Verwaltung und Bekämpfung der Korruption, ii) Übergang von einer Niedriglohnwirtschaft zu einem zentralen Wirtschaftsraum, iii) menschliche Entwicklung und soziale Inklusion, iv) Umsetzung der Ziele der Regionen und v) eine grüne Wirtschaft als Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung. (2)  In dieser Mitteilung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (JOIN(2016) 47 final vom 29. September 2016) werden die folgenden Schwerpunkte genannt: i) Förderung verantwortungsvoller Regierungsführung und der Reform der öffentlichen Verwaltung; ii) Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft; iii) In die Zukunft investieren: Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung; iv) Bekämpfung von Ungleichheiten innerhalb der Gesellschaft; v) Unterstützung bei der Bewältigung von Sicherheitsproblemen; vi) gemeinsame Anstrengungen für eine bessere Steuerung von Migration und Mobilität.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.