Europäische Union

2004/753/EG, Euratom: Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidentender Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahmeder Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommissionder Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebungund Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom

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9.11.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 333/12 BESCHLUSS DES RATES — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom (2004/753/EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1 und auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 2, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1 und auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Für den Zeitraum vom Tag ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört. (2) Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt (1). (3) Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 22. Juli 2004 der Benennung zugestimmt. (4) Mit dem Beschluss 2004/642/EG, Euratom (2) hat der Rat im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die er zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt. (5) Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom ist im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission aufzuheben, bevor die darin enthaltene Liste dem Europäischen Parlament für das Zustimmungsvotum vorgelegt wird, und durch den vorliegenden Beschluss zu ersetzen. (6) Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird — BESCHLIESST: Artikel 1 Im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, benennt der Rat folgende Persönlichkeiten, die er für den Zeitraum vom Tag der Ernennung der neuen Kommission bis zum 31. Oktober 2009 zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt:   Herr Joaquín ALMUNIA AMANN   Herr Jacques BARROT   Herr Joe BORG   Herr Stavros DIMAS   Frau Benita FERRERO-WALDNER   Herr Ján FIGEĽ   Frau Mariann FISCHER BOEL   Herr Franco FRATTINI   Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ   Frau Danuta HÜBNER   Herr Siim KALLAS   Herr László KOVÁCS   Frau Neelie KROES   Herr Markos KYPRIANOU   Herr Peter MANDELSON   Herr Charlie McCREEVY   Herr Louis MICHEL   Herr Andris PIEBALGS   Herr Janez POTOČNIK   Frau Viviane REDING   Herr Olli REHN   Herr Vladimír ŠPIDLA   Herr Günter VERHEUGEN   Frau Margot WALLSTRÖM. Artikel 2 Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 5. November 2004. Im Namen des Rates Der Präsident B. R. BOT (1)   ABl. L 236 vom 7.7.2004, S. 15. (2)   ABl. L 294 vom 17.9.2004, S. 30.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.