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81/319/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. April 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,OPTRONIC - Optical Radiation Measurement System, model 740 A" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31981D0319 81/319/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. April 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,OPTRONIC - Optical Radiation Measurement System, model 740 A" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 127 vom 13/05/1981 S. 0020 - 0020 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. April 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "OPTRONIC - Optical Radiation Measurement System, model 740 A" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/319/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 22. Oktober 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "OPTRONIC - Optical Radiation Measurement System, model 740 A", das zu folgenden Forschungszwecken verwendet werden soll: - qualitative und quantitative Auswirkung von Dauerbeleuchtung oder Lichtimpulsen auf das Pflanzenwachstum; - Ermittlung der Aktionsspektren für die Blühinduktion und andere biologische Vorgänge durch Verwendung von Strahlungsquellen mit enger Bandbreite vom UV-Bereich bis zum nahen Infrarotbereich; - Ermittlung der Schwankung der Lichtqualität als Funktion von Tages- und Nachtzeit; - Erfassung von lichtempfindlichen Pigmenten in Pflanzen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 5. März 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Die Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um ein Meß- und Kalibrierungssystem handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie insbesondere des grossen Analysebereichs bei der Spektralstrahlung sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "OPTRONIC - Optical Radiation Measurement System, model 740 A", das Gegenstand des Antrags der britischen Regierung vom 22. Oktober 1980 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 29. April 1981 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1 (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1 (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.