Europäische Union

85/208/EWG: Beschluß der Kommission vom 25. März 1985 zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres

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Avis juridique important | 31985D0208 85/208/EWG: Beschluß der Kommission vom 25. März 1985 zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres Amtsblatt Nr. L 089 vom 29/03/1985 S. 0064 - 0064 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 6 S. 0220 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 5 S. 0140 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 6 S. 0220 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 5 S. 0140 ***** BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. März 1985 zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres (85/208/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat den Beschluß 81/420/EWG vom 19. Mai 1981 über den Abschluß des Protokolls über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers durch Öl und andere Schadstoffe in Notfällen (1) und den Beschluß 84/358/EWG vom 28. Juni 1984 über den Abschluß des Übereinkommens zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (2), gefasst. Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuß haben wiederholt den Wunsch geäussert, daß die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres auch auf andere gefährliche Stoffe ausser Öl ausgedehnt werden möge. Daher ist der Beschluß 80/686/EWG der Kommission (3) zu ändern, damit die Kompetenzen des Beratenden Ausschusses auch auf die anderen gefährlichen Stoffe ausgedehnt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Im Titel, in Artikel 1 sowie in Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Beschlusses 80/686/EWG werden die Worte »Ölverschmutzung des Meeres" ersetzt durch »Meeresverschmutzung durch Öl und andere gefährliche Stoffe." Artikel 2 Dieser Beschluß gilt ab 25. März 1985. Brüssel, den 25. März 1985 Für die Kommission Stanley CLINTON DAVIS Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 162 vom 19. 6. 1981, S. 4. (2) ABl. Nr. L 188 vom 16. 7. 1984, S. 7. (3) ABl. Nr. L 188 vom 22. 7. 1980, S. 11.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.