Europäische Union

80/1044/Euratom: Entscheidung des Rates vom 11. November 1980 zur Anpassung der steuerlichen Vergünstigungen für das gemeinsame Unternehmen Schnell-Brüter- Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK)

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Avis juridique important | 31980D1044 80/1044/Euratom: Entscheidung des Rates vom 11. November 1980 zur Anpassung der steuerlichen Vergünstigungen für das gemeinsame Unternehmen Schnell-Brüter- Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) Amtsblatt Nr. L 307 vom 18/11/1980 S. 0026 - 0026 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 08 Band 2 S. 0006 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0287 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0287 ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 11. November 1980 zur Anpassung der steuerlichen Vergünstigungen für das gemeinsame Unternehmen Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) (80/1044/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 48, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit Entscheidung 75/328/Euratom (1) hat der Rat die Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) als gemeinsames Unternehmen errichtet. Mit Entscheidung 75/329/Euratom (2) hat der Rat der SBK eine Reihe der in Anhang III des Vertrages vorgesehenen Vergünstigungen gewährt. Die SBK hat die Anpassung einiger der ihr gewährten Vergünstigungen an die derzeitigen Gegebenheiten beantragt. Eine Anpassung dieser Vergünstigungen erscheint aufgrund der Änderung des Zeitplans und der Investitionskosten einerseits und der finanziellen Beteiligung der SBK an den Investitionskosten des Demonstrationskraftwerks Super-Phénix andererseits angezeigt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 der Entscheidung 75/329/Euratom wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: "1. gemäß Nummer 3 dieses Anhangs Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer (Gesellschaftsteuer für die in die SBK eingebrachten Gesellschaftereinlagen (Stammkapitaleinzahlungen und Zuschüsse) und die unentgeltliche Kapitalüberlassung durch Gewährung zinsloser Gesellschaftervorschüsse bis zu einem Gesamtbetrag von 400 Millionen DM;" 2. Nummer 2 letzter Gedankenstrich erhält folgende Fassung: "- dem Teil der Gewerbekapitalsteuer, der auf den durch staatliche Zuschüsse finanzierten anteiligen Wert des Kraftwerks Kalkar und des SBK-Beteiligungsvermögens entfällt;" Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten und an die SBK gerichtet. Geschehen zu Brüssel, am 11. November 1980. Im Namen des Rates Der Präsident C. NEY (1)ABl. Nr. L 152 vom 12.6.1975, S. 8. (2)ABl. Nr. L 152 vom 12.6.1975, S. 11.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.