Europäische Union
2002/909/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. November 2002 über italienische Bestimmungen zur Gewährung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Unternehmen und Anlagen, die gefährliche Abfälle verwerten, gemäß Artikel 3 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4392)
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