Europäische Union
2009/322/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. April 2009 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 2593) (Text von Bedeutung für den EWR)
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