Europäische Union

2010/591/EU: Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2010 über die Zulassung eines Laboratoriums in Russland für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6684) Text von Bedeutung für den EWR

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2.10.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 260/21 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2010 über die Zulassung eines Laboratoriums in Russland für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6684) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/591/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde das Laboratorium der Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments, Nancy (nachstehend „AFSSA Nancy“) als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist. In der genannten Entscheidung sind auch die Aufgaben des Laboratoriums aufgeführt. (2) Dem AFSSA Nancy obliegt es insbesondere, die Laboratorien in den Mitgliedstaaten und in Drittländern zu bewerten, um ihnen eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe zu erteilen. (3) Die zuständige russische Behörde hat die Zulassung eines Laboratoriums in diesem Drittland für die Durchführung dieser serologischen Tests beantragt. (4) Das AFSSA Nancy hat dieses Laboratorium geprüft und der Kommission am 19. Februar 2010 einen positiven Bericht über diese Prüfung vorgelegt. (5) Dieses Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe bei Hunden, Katzen und Frettchen erhalten. (6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das folgende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe bei Hunden, Katzen und Frettchen: „ Federal Centre for Animal Health (FGI ‚ARRIAH‘ — Allrussisches Forschungsinstitut für Tiergesundheit), 600901 Wladimir, Jurevez, Russland “. Artikel 2 Dieser Beschluss gilt ab dem 15. Oktober 2010. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 1. Oktober 2010 Für die Kommission John DALLI Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.