Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/580 des Rates vom 12. April 2018 zur Ernennung von drei Mitgliedern des Ausschusses nach Artikel 11.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank

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17.4.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 97/13 BESCHLUSS (EU) 2018/580 DES RATES vom 12. April 2018 zur Ernennung von drei Mitgliedern des Ausschusses nach Artikel 11.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 11.3 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Ausschusses nach Artikel 11.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ernannt: — Mário CENTENO, Finanzminister Portugals; — Peter KAŽIMÍR, Finanzminister der Slowakei; — Edward SCICLUNA, Finanzminister Maltas. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 12. April 2018 Im Namen des Rates Der Präsident T. DONCHEV

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.