Europäische Union

2014/444/EU, Euratom: Beschluss des Rates vom 8. Juli 2014 über die Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in der mit dem Beschluss 2013/181/EU erstellten Liste

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10.7.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 201/24 BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über die Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in der mit dem Beschluss 2013/181/EU erstellten Liste (2014/444/EU, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 257, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1, gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 62c Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 979/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Richter ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1, In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Schreiben vom 7. März 2014 ist Herr Haris TAGARAS von seinem Amt als Richter ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „Gericht für den öffentlichen Dienst“) zurückgetreten. (2) Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 979/2012 sieht vor, dass der Name eines Richters ad interim in der Liste der Richter ad interim gestrichen wird, wenn der betreffende Richter zurücktritt. (3) Daher sollte ein Beschluss zur Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der mit dem Beschluss 2013/181/EU des Rates (2) erstellten Liste erlassen werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Name von Herrn Haris TAGARAS, ehemaliger Richter des Gerichts für den öffentlichen Dienst, wird in der mit Artikel 1 des Beschlusses 2013/181/EU erstellten Liste der Richter ad interim gestrichen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 Im Namen des Rates Der Präsident P. C. PADOAN (1)   ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 83. (2)  Beschluss 2013/181/EU des Rates vom 22. April 2013 zur Erstellung einer Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 49).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.