Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ere in Irak und Syrien) haben diese Entwicklung dringend erforderlich gemacht. e) Aufgrund von Nutzeranregungen wird im Rahmen des Projekts eine vereinfachte Version von iTrace entwickelt, die für eine Verwendung auf iOS®- und Android®-Geräten ausgelegt ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass politische Entscheidungsträger auf jeder Plattform und in jedem Forum Zugang zu den iTrace-Funktionen Kartierung von Geoinformationen, Umlenkungsüberwachung und Länderdokumente haben. f) Das System wird dahingehend verändert, dass neue Datenbanken beherbergt werden können, um der größeren Bandbreite von Waffen, Munition, Bestandteilen und Militärfahrzeugen Rechnung zu tragen, die von CAR während der umfangreichen Einsätze im Zeitraum 2013 bis 2015 identifiziert wurden. 4.1.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) erhalten alle Online-Nutzer die Möglichkeit, einen bestimmten Ort in der Welt, ein Land, eine Region oder einen Kontinent abzusuchen; b) wird festgestellt und ein visueller Nachweis dafür erbracht, dass an diesem Ort, in diesem Land, in dieser Region oder auf diesem Kontinent SALW und andere konventionelle Waffen und Munition umgelenkt oder illegal gehandelt werden; c) werden auf einer Online-Weltkarte für jede einzelne unter den (Tausenden von) illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition das Datum der Verbringung, die illegalen Lieferwege und die beteiligten Händler verzeichnet; d) werden automatisch vergleichbare Fälle (SALW und andere konventionelle Waffen oder Munition desselben Typs, aus demselben Herstellerland oder derselben Produktserie) gefunden und die betreffenden Gegenstände und ihr Standort auf einer Online-Weltkarte eingezeichnet; e) werden Verbindungen zwischen Typen von umgelenkten oder illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition oder Beteiligten am internationalen Waffenhandel ermittelt und kartiert; f) werden umfassende Berichte (beispielsweise über das Ausmaß der Umlenkung in einem bestimmten Land oder die Herkunft der umgelenkten konventionellen Waffen) generiert, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können; g) wird weltweit und für jedes Land die vorhandene politikrelevante Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition gespeichert, unter anderem auch nationale Waffenexportberichte, Länderberichte an das VN-Register für konventionelle Waffen und das VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW, der Wortlaut der einschlägigen nationalen, regionalen und internationalen Übereinkünfte sowie nachgeprüfte Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsteams, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Nachrichtenmedien über illegal weitergegebene SALW und andere konventionelle Waffen und Munition; h) erfolgt das Streaming von mit dem iARMS-System von Interpol kompatiblen Daten, die Interpol Quervergleiche zwischen im iARMS-System gespeicherten Tatwaffen und Informationen aus iTrace über illegale Waffen ermöglichen; i) werden Statistiken über Waffenumlenkungen erstellt, mit deren Hilfe Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen die Bereiche ermitteln können, in denen ein besonders großer Bedarf an Verbesserungen, Unterstützung und Zusammenarbeit besteht, und die den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden helfen sollen, konkrete Umlenkungsrisiken zu erkennen. 4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Im Rahmen des Projekts wird ein freies, öffentlich zugängliches Online-Kartierungssystem ohne Beschränkungen für die potenziellen Nutzer weiterbetrieben und weiter verbessert. 4.1.5.   Begünstigte des Projekts iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich an folgende Adressaten richten: für Waffenausfuhrkontrolle zuständige nationale politische Entscheidungsträger, für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter, regionale und internationale Organisationen (einschließlich der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, der VN-Friedensmissionen, UNDOC, UNODA und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien. 4.2.   Projekt 2: Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben 4.2.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Der geografische Anwendungsbereich des Projekts wird kontinuierlich erweitert, wobei mehrere Länder, die sich den Mitgliedstaaten der EU als besonders problematisch darstellen, priorisiert werden; zu diesen Ländern zählen unter anderem die Zentralafrikanische Republik, Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia und Syrien. Der Abschluss formeller Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit verschiedenen Organisationen und Einrichtungen, einschließlich VN-Missionen, wird die Projektdurchführung erleichtern, ebenso wie die selektive Übermittlung formeller Anträge auf Rückverfolgung an nationale Regierungen. Zudem werden im Rahmen des Projekts weiterhin Schreibtischstudien durchgeführt, die der Sichtung und Überprüfung (unter anderem auch durch Untersuchungen vor Ort) von vorhandenen Informationen über relevante Transfers, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen zur Aufnahme in das iTrace-System übermittelt wurden, dienen. 4.2.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale SALW und andere konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden; b) Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferungen und Transferwege); c) Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden weiteren neuesten Belege für relevante Transfers von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Nachrichtenmedien; d) Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace; e) Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTRace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden; f) kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen. Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen gesammelt; b) werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert; c) werden konkrete visuelle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt; d) werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem unerlaubten Handel beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten; e) werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen um in vollem Umfang veröffentlicht zu werden. 4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 30 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können. 4.2.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 4.3.   Projekt 3: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung 4.3.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können; 4.3.2.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace demonstriert und insbesondere Folgendes gezeigt werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden; b) Präsentationen von CAR-Mitarbeitern bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace vor den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen demonstriert werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht. Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm, ATT und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace demonstriert und die Umsetzung der Übereinkünfte bewertet; b) werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Verbreitung von Waffen zu entwickeln; c) erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden; d) wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und -auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt; e) wird die Vernetzung des wachsenden Kreises von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, gefördert; f) wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen. 4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Teilnahme von CAR-Mitarbeitern an bis zu 12 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen. 4.3.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 4.4.   Projekt 4: iTrace-Strategieberichte 4.4.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten wird hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte. 4.4.2.   Projektmaßnahmen Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von bis zu zehn iTrace-Strategieberichten führt. 4.4.3.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden bis zu zehn Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird; b) werden die iTrace-Strategieberichte an alle EU-Mitgliedstaaten verteilt; c) wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert; d) wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen. 4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu zehn iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht. 4.4.5.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden. 5.   Standorte Standort des Projekts 1 ist das Vereinigte Königreich. Bei dem Projekt wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die erforderlichen Ergebnisse von Untersuchungen vor Ort nicht aus der Ferne beschafft werden können, und für Projekt 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 4 wird im Vereinigten Königreich durchgeführt. 6.   Geltungsdauer Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern. 7.   Durchführende Stelle und Außenwirkung der EU Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses wird CAR betraut. CAR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. CAR ist aus einem wachsenden Netz von Waffenprüfern entstanden, das seit 2006 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Ermittlung und Rückverfolgung von konventionellen Waffen und Munition leistet. Der Schwerpunkt der Arbeit von CAR liegt darauf, Waffen vor Ort zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen. Dieses Konzept der Einzelfallstudie und die für seine Umsetzung notwendigen technischen Kapazitäten sind Voraussetzung für eine umfassende Kartierung der Umlenkung konventioneller Waffen in und innerhalb von Konfliktstaaten, die derzeit von der internationalen Gemeinschaft noch nicht ausreichend überwacht wird. Hierfür entsendet CAR kleine Teams von Ermittlern, die über eine mindestens zehnjährige Erfahrung im Waffenbereich verfügen, in Konfliktgebiete, damit sie vor Ort illegale Waffen aufspüren und dokumentieren. Seit Mai 2013 hat CAR vor Ort tätige Mitarbeiter in 18 Konfliktgebiete entsandt, direkte Unterstützung für sieben VN-Sanktionsüberwachungsgruppen geleistet, formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit zwei VN-Friedenssicherungsmissionen getroffen und bei zwei GSVP-Missionen technische Hilfe geleistet. CAR hat zudem sieben nationalen Regierungen regelmäßig technische Unterstützung bei der Ermittlung und Rückverfolgung von Waffen geleistet. CAR ist nach wie vor die einzige Organisation außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, die sich ausschließlich damit befasst, konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material vor Ort in aktuellen bewaffneten Konflikten zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen. Am 25. November 2013 wurde CAR durch den Beschluss 2013/698/GASP damit beauftragt, iTrace zu konzipieren und umzusetzen. iTrace ist ein globaler Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition. In der Pilotphase (iTrace I) lag der Projektschwerpunkt im Wesentlichen auf der Dokumentation illegaler Waffen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und — gemäß einem weiteren Schwerpunkt — im Nahen und Mittleren Osten (Irak und Syrien) und auf dem Hochladen der Projektergebnisse in das iTrace-System. Im Rahmen des Projekts wurden in Konfliktgebieten bisher über 200 000 Gegenstände dokumentiert, zu denen Waffen, Munition und dazugehöriges Material zählen. CAR ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (Communication and Visibility Manual for European Union External Actions) durchgeführt. CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 8.   Berichterstattung CAR wird ausführliche Quartalsberichte vorlegen. (1)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.