Europäische Union

94/594/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag und nach Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache Nr. IV/34.518 - ACI) (Nur der englische und französische Text sind verbindlich)

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Kanaltunnel verfügen und die während eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten nicht benutzt wurden. Die Vertragsparteien dürfen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen keine Priorität einräumen, können aber den Unternehmen Vorrang gewähren, die Dienstleistungen über den Kanaltunnel erbringen. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an folgende Unternehmen gerichtet: British Railways Board, Euston House, 24 Eversholt Street, GB-London NW1 1DZ; SNCF, Rü Saint Lazare, 88, F-75009 Paris; Intercontainer, Rü de France, 85, B-1070 Bruxelles. Brüssel, den 27. Juli 1994 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 175 vom 23. 7. 1968, S. 1. (2) ABl. Nr. C 57 vom 27. 2. 1993, S. 5. (3) ABl. Nr. C 115 vom 26. 4. 1994, S. 5. (4) ABl. Nr. L 73 vom 26. 3. 1993, S. 38. (5) ABl. Nr. C 43 vom 16. 2. 1993, S. 2. (6) ABl. Nr. L 237 vom 24. 8. 1991, S. 25.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.