Europäische Union
85/318/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1985 bezüglich der Gebiete gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten (Nur der französische Text ist verbindlich)
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