Europäische Union
Beschluss (EU) 2023/705 der Kommission vom 29. März 2023 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/175 und (EU) 2018/680 hinsichtlich der Energieeffizienzanforderungen für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Beherbergungsbetriebe und des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2067) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
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