Europäische Union

2005/607/EG: Beschluss der Kommission vom 5. August 2005 zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2005

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9.8.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 206/22 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. August 2005 zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2005 (2005/607/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf die Artikel 17, 37 und 37a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 (2) zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem System ab 31. Dezember 2004 verbindlich vorgeschrieben. Es müssen Ausgaben für die aufgrund der Weiterentwicklung des einschlägigen Veterinärrechts erforderliche Aktualisierung des Systems vorgesehen werden. Um den technischen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Stabilität des Produktionsumfelds von Traces sowie den Sicherheitserfordernissen zu genügen, muss entsprechendes IT-Material angeschafft und eigens für dieses System ein Überwachungs- und Wartungsteam eingesetzt werden. Für die tägliche Arbeit mit dem System ist zudem eine angemessene logistische Unterstützung erforderlich. (2) Das Mitteilungssystem, das auf der Grundlage der Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft (3) mit der Entscheidung 2005/176/EG der Kommission vom 1. März 2005 zur Festlegung der Code-Form und der Codes für die Mitteilung von Tierseuchen gemäß der Richtlinie 82/894/EWG des Rates (4) eingeführt wurde, muss verbessert werden, um insbesondere mittels Anschaffung einer besseren kartografischen Schnittstelle einen gezielteren und benutzerfreundlicheren Einsatz zu ermöglichen. (3) Im Rahmen der Informationspolitik im Bereich des Tierschutzes müssen Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (5) erlassen werden. Insbesondere müssen Studien über den Einsatz der Satellitennavigationstechnik sowie über die Entwicklung eines mit den vorhandenen Systemen und namentlich mit Traces kompatiblen Informationssystems durchgeführt werden. (4) Die Informationspolitik im Bereich des Tierschutzes erfordert zudem die Verbreitung von Informationen über die diesbezüglichen technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen sowie die Durchführung einer Umfrage über die Einstellung der Verbraucher zur artgerechten Tierhaltung. (5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — BESCHLIESST: Artikel 1 Traces Für die Wartung und Aktualisierung des Systems Traces gemäß der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission werden die folgenden Beträge genehmigt: — 500 000 EUR für die Anschaffung der Ausrüstung und der technischen Unterstützung, die für die Verfügbarkeit und Sicherheit des Systems unerlässlich sind; — 300 000 EUR für die Anschaffung der logistischen Unterstützung, die als Hilfestellung für die Nutzer des Systems erforderlich ist; — 200 000 EUR für die Anschaffung der Unterstützung, die für die Wartung und die Anpassung des Systems an rechtliche und technische Entwicklungen erforderlich ist. Artikel 2 System für die Mitteilung von Tierseuchen Für die Wartung des Mitteilungssystems gemäß der Entscheidung 2005/176/EG sowie für die Anschaffung einer kartografischen Software für dieses System wird ein Betrag von 115 000 EUR genehmigt. Artikel 3 Informationen im Bereich des Tierschutzes (1)   Für die folgenden Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes wird ein Betrag von 450 000 EUR genehmigt: — Studie zur Festlegung der Spezifikationen eines Navigationssystems gemäß Anhang I Kapitel VI Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates; — Studie zur Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Satellitennavigationsausrüstungen, die eine stärkere Effizienz der amtlichen Kontrollen in diesem Bereich ermöglichen. (2)   Für die Durchführung einer Umfrage in der Art von „Eurobarometer“ über die Einstellung der Verbraucher zur artgerechten Tierhaltung wird ein Betrag von 250 000 EUR genehmigt. 3.   Für die Veröffentlichung von Informationen über die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich des Tierschutzes durch die Kommission wird ein Betrag von 145 000 EUR genehmigt. Artikel 4 Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß den Artikeln 1, 2 und 3 und die Auswahl der Vertragnehmer erfolgen auf der Grundlage des bestehenden Rahmenvertrags. Brüssel, den 5. August 2005 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31). (2)   ABl. L 94 vom 31.3.2004, S. 63. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/515/EG (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 29). (3)   ABl. L 378 vom 31.12.1982, S. 58. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2004/216/EG der Kommission (ABl. L 67 vom 5.3.2004, S. 27). (4)   ABl. L 59 vom 5.3.2005, S. 40. (5)   ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1.

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