Europäische Union

78/685/EWG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1978 zur Erstellung einer Liste von Tierseuchen im Sinne der Richtlinie 72/462/EWG

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Avis juridique important | 31978D0685 78/685/EWG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1978 zur Erstellung einer Liste von Tierseuchen im Sinne der Richtlinie 72/462/EWG Amtsblatt Nr. L 227 vom 18/08/1978 S. 0032 - 0033 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 10 S. 0094 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 22 S. 0147 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 10 S. 0094 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 14 S. 0256 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 14 S. 0256 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 26. Juli 1978 zur Erstellung einer Liste von Tierseuchen im Sinne der Richtlinie 72/462/EWG (78/685/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitsrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe c) und Artikel 29, in Erwägung nachstehender Gründe: Es kann notwendig werden, sämtliche Tiere einer Sendung bei Ankunft auf dem Gebiet der Gemeinschaft töten und vernichten zu lassen, falls sich Anzeichen einer Seuche zeigen oder Verdacht auf das Vorliegen einer Seuche besteht - vor allem, wenn es sich um eine für die Gemeinschaft exotische handelt -, handelt-, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen und schwerwiegenden Konsequenzen vorzubeugen, die sich aus dem Ausbruch oder der Ausbreitung solcher Krankheiten in der Gemeinschaft ergeben könnten. Die in dieser Entscheidung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Alle Tiere einer einzuführenden Sendung können getötet und vernichtet werden, wenn die bei ihrer Ankunft auf dem Gebiet der Gemeinschaft gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 72/462/EWG vorgenommene Untersuchung Anzeichen einer der in der Anlage zu dieser Entscheidung aufgeführten Tierseuchen erkennen lässt oder Anlaß zum Verdacht auf das Vorliegen einer solchen Tierseuche gibt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 26. Juli 1978 Für die Kommission Der Vizepräsident Finn GUNDELACH (1)ABl. Nr. L 302 vom 31.12.1972, S. 28. ANLAGE Schweine : Maul- und Klauenseuche : alle Virusarten Klassische und afrikanische Schweinepest Vesikuläre Schweinekrankheit Teschener Krankheit Rinder : Maul- und Klauenseuche : alle Virusarten Rinderpest.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.