Europäische Union

2010/336/GASP: Beschluss 2010/336/GASP des Rates vom 14. Juni 2010 zu EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0336. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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Abschlussberichts mit einer Analyse der zusammenfassenden Berichte über die sieben Regionalseminare und die übrigen Veranstaltungen des Projekts erstellt, zu dem auf dem Abschlussseminar Kommentare abgegeben werden können. Der Abschlussbericht wird anschließend zur Verbreitung online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht. Eine Zusammenfassung des Abschlussberichts wird online und als Papierversion zur Verfügung gestellt. 3.   Laufzeit Der Durchführungszeitraum des Projekts beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. 4.   Zielgruppen Zielgruppen dieses Projekts sind die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit besonderem Schwerpunkt auf den staatlichen Stellen, die für die Festlegung der nationalen Politik in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel zuständig sind, Ausfuhrkontrollbehörden, Zollbehörden und Strafverfolgungsbeamten, die ihre Sachkompetenz verbessern müssen, um im Rahmen eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel für einen verantwortungsvollen Waffenhandel zu sorgen und eine verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen zu verhindern. Die Auswahl bestimmter Zielstaaten wird auf der Grundlage einer von UNIDIR unterbreiteten engeren Auswahl von Zielgruppen erfolgen, die der Hohe Vertreter in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien prüfen und billigen muss. 5.   Durchführungsstelle Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses wird UNIDIR betraut. UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. UNIDIR wird mit dem UNODA und den Mitgliedern des Büros des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz der Vereinten Nationen zu einem Vertrag über den Waffenhandel zusammenarbeiten. Gegebenenfalls arbeitet UNIDIR auch mit Einrichtungen wie regionalen Organisationen, Reflexionsgruppen, NRO und der Wirtschaft zusammen. UNIDIR sorgt dafür, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (1)   ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.