Europäische Union

2011/420/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0420. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

19.7.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 188/1 BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2011 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/420/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 23. Juli 2007 die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft angenommen (1) (im Folgenden „Abkommen“). Diesem Abkommen wurde ein Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Abkommen (2) (im Folgenden „vorangegangenes Protokoll“) beigefügt. Das vorangegangene Protokoll ist am 31. Mai 2010 abgelaufen. (2) Die Europäische Union hat infolgedessen mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen (im Folgenden „Protokoll“) ausgehandelt, mit dem den EU-Schiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern eingeräumt werden, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe unterliegen. (3) Im Anschluss an diese Verhandlungen wurde am 15. Juli 2010 das Protokoll paraphiert. (4) Gemäß dem Beschluss 2011/296/EU des Rates (3) wurde das Protokoll unterzeichnet und wird vorläufig angewandt. (5) Das neue Protokoll sollte abgeschlossen werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt (4). Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der Union rechtsverbindlich für die Union vorzunehmen (5). Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011. Im Namen des Rates Der Präsident J. VINCENT-ROSTOWSKI (1)   ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35. (2)   ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 40. (3)   ABl. L 136 vom 24.5.2011, S. 4. (4)  Das Protokoll wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (5)  Das Datum des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.