Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1042 der Kommission vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Irland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2554)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1042. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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omit die Fluglotsen von nicht-operativen Aufgaben zu befreien und die Produktivität und Effizienz der beschäftigten Fluglotsen zu steigern. (42) Als Kapazitätsmaßnahme macht Irland zudem Investitionen in Systeme und Infrastruktur sowie den Erwerb und die Einführung eines neuen ATM-Systems, das funktionale und technische Verbesserungen bringen wird, geltend: — Das neue ATM-System wird das alte seit 17 Jahren in Betrieb befindliche System ersetzen. Das neue ATM-System wird verbesserte technische Funktionen zur Unterstützung bei der ATCO-Entscheidungsfindung, eine höhere ATCO-Produktivität und die Automatisierung von Routineaufgaben ermöglichen. — AirNav Ireland plant zudem die Einführung eines neuen Contingency-ATM-Systems und die Erweiterung ihrer ACC-Gebäude. Diese Investitionen werden es ermöglichen, Einrichtungen des neuen ATM-Systems zu demonstrieren und zu testen, die Kapazität zu erhöhen und die Kontinuität der Dienste zu gewährleisten. — Darüber hinaus wird AirNav Ireland seine Radarinfrastruktur modernisieren, einschließlich des Austauschs technischer Komponenten, die zwischen 2005 und 2008 installiert wurden und das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Ziel dieser Investition ist es, eine zuverlässige Radarabdeckung zu gewährleisten und die Kapazität und Produktivität zu erhöhen. (43) Der PRB hat die von Irland angeführten Kapazitätsmaßnahmen eingehend analysiert. Bei seiner Analyse hat der PRB die zusätzlichen Begründungen im überarbeiteten Leistungsplanentwurf und die in den Erwägungsgründen 25 und 26 genannten zusätzlichen Anreizregelungen berücksichtigt, die Irland im Zusammenhang mit der Durchführung der geplanten Einstellungen von Fluglotsen und ATSEP im RP4 eingeführt hat. Vor diesem Hintergrund vertrat der PRB die Auffassung, dass die von Irland angeführten Kapazitätsmaßnahmen für die Erreichung der Kapazitätsziele notwendig und verhältnismäßig sind. (44) In Anbetracht der vom PRB durchgeführten Bewertung sind die von Irland gemeldeten zusätzlichen Kosten für die in den Erwägungsgründen 39 bis 43 genannten Kapazitätsmaßnahmen höher als die Abweichungen von den vom PRB berechneten und in Erwägungsgrund 38 vorgelegten unionsweiten Trends bei der Kosteneffizienz. (45) In Anbetracht der Ausführungen in den Erwägungsgründen 39 und 44 stellt die Kommission fest, dass das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe d Ziffer i der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium in Bezug auf Irland im Hinblick auf die in Erwägungsgrund 34 genannte Abweichung vom unionsweiten DUC-Trend und im Hinblick auf die in Erwägungsgrund 35 genannte Abweichung vom unionsweiten langfristigen DUC-Trend als erfüllt gelten sollte. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Irland die Empfehlungen nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1040 in Bezug auf die Überarbeitung seiner lokalen Leistungsziele für die Kosteneffizienz angemessen umgesetzt hat. (46) Auf der Grundlage der Feststellungen in den Erwägungsgründen 30 bis 45 sollten die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltenen Ziele für den wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 kohärent erachtet werden. Überprüfung der Kosteneffizienzziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug (47) Nach Anhang IV Nummer 2.1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Irlands festgelegten Kosteneffizienzleistungsziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug für die in Artikel 1 Absätze 3 und 4 jener Durchführungsverordnung genannten Flughäfen überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Ziele keinen Anlass zur Besorgnis geben. SCHLUSSFOLGERUNGEN (48) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission festgestellt, dass die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf Irlands enthaltenen Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 im Einklang stehen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Leistungsziele, die in dem von Irland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den vierten Bezugszeitraum (RP4) enthalten und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, sind mit den im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 festgelegten unionsweit geltenden Leistungszielen für den RP4 vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Irland gerichtet. Brüssel, den 23. April 2026 Für die Kommission Apostolos TZITZIKOSTAS Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/549/oj. (2)   ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj. (3)   ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1, http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/317/2025-01-01. (4)  Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission vom 12. Juni 2024 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den vierten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029) (ABl. L, 2024/1688, 17.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/1688/oj). (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1040 der Kommission vom 16. Mai 2025 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in den von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden und der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwürfen der nationalen Leistungspläne und der Leistungspläne für funktionale Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (ABl. L, 2025/1040, 23.5.2025, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1040/oj). (6)  Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum („Flugsicherungsdienste-Verordnung“) (ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/550/oj). (7)  Stellungnahme Nr. 1-2026 des Leistungsüberprüfungsausschusses zur Bewertung der überarbeiteten Leistungsplanentwürfe für den vierten Bezugszeitraum (RP4), 28. Januar 2026. (8)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Durchführungsbestimmungen für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 der Kommission (ABl. L 28 vom 31.1.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/123/oj). ANHANG In dem von Irland gemäß Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum kohärent erachtet werden WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH SICHERHEIT Effektivität des Sicherheitsmanagements Irland Ziele für die Effektivität des Sicherheitsmanagements, ausgedrückt als Umsetzungsniveau, von EASA-Niveau A bis D Betroffene Anbieter von Flugsicherungsdiensten Ziel des Sicherheitsmanagements 2025 2026 2027 2028 2029 AirNav Ireland Sicherheitspolitik und -ziele C C C C C Management von Sicherheitsrisiken D D D D D Gewährleistung der Sicherheit C C C C C Förderung der Sicherheit C C C C C Sicherheitskultur C C C C C WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH UMWELT Durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs Irland 2025 2026 2027 2028 2029 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Umwelt, ausgedrückt als durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs 1,42  % 1,40  % 1,38  % 1,36  % 1,34  % WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT Durchschnittliche ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug Irland 2025 2026 2027 2028 2029 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Kapazität, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,03 0,03 0,02 0,02 0,02 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Irland 2019 Basiswert 2024 Basiswert 2025 2026 2027 2028 2029 Überarbeitete Kosteneffizienzziele, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2022) 27,61 EUR 26,89 EUR 28,49 EUR 29,51 EUR 29,49 EUR 29,56 EUR 29,85 EUR ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1042/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.