Europäische Union

2008/287/EG: Beschluss der Kommission vom 3. April 2008 über die Finanzierung eines Arbeitsprogramms 2008 für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit

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4.4.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 93/25 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. April 2008 über die Finanzierung eines Arbeitsprogramms 2008 für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit (2008/287/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf Artikel 75, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 90, gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (3), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1 Ziffer i, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (4), insbesondere auf Artikel 51 und Artikel 66 Absatz 1 Buchstaben b und c, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 90 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 muss jeder Mittelbindung ein Finanzierungsbeschluss vorausgehen, der die wesentlichen Aspekte einer Maßnahme bestimmt, die eine Ausgabe zulasten des Haushalts bewirkt. (2) In Hinblick auf Ausbildungstools sind in mehreren Rechtsvorschriften über Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Diese Maßnahmen sind aus dem Gemeinschaftshaushalt zu finanzieren. Die Finanzierung der Maßnahmen sollte Gegenstand eines einzigen Beschlusses sein — BESCHLIESST: Einziger Artikel Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm für 2008 betreffend die Finanzierung von Maßnahmen für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit wird angenommen. Der Generaldirektor der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz ist für seine Veröffentlichung und Durchführung zuständig. Brüssel, den 3. April 2008 Für die Kommission Androulla VASSILIOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9). (2)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 478/2007 (ABl. L 111 vom 28.4.2007, S. 13). (3)   ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/41/EG der Kommission (ABl. L 169 vom 29.6.2007, S. 51). (4)   ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1. Berichtigte Fassung im ABl. L 191 vom 28.5.2004, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 180/2008 der Kommission (ABl. L 56 vom 29.2.2008, S. 4). ANHANG Arbeitsprogramm 2008 für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit AUSBILDUNG 1.   Haushaltslinien: 17 04 07 01 und 17 04 04 01 Rechtsgrundlage: — Artikel 51 und Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004; — Richtlinie 2000/29/EG, insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Ziffer i. Das Ziel der unter diesen Haushaltslinien zu finanzierenden Maßnahmen besteht in der Entwicklung, Organisation und Durchführung von Kursen und Workshops oder Seminaren in der Gemeinschaft und in Drittländern; dies dient dazu, das Personal, das amtliche Kontrollen durchführt, gezielt zu schulen. In diesen Kursen und Seminaren werden nationale Beamte, nationale Behörden und Laborpersonal in den Gemeinschaftsvorschriften über Lebens- und Futtermittel sowie für die Kontrollen geschult, die vor dem Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln in der Gemeinschaft erforderlich sind. Die Kommission leistet einen Beitrag zur Ausbildung nationaler Beamter, indem sie diese Ausbildung um Schulungen zu Themen ergänzt, die aus der Sicht der Gemeinschaft wichtig sind. 2008 sind für die Schulungen folgende Themen vorgesehen: — auf den HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren zur Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln (HACCP = Hazard Analysis Critical Control Point); Audit-Techniken zur Prüfung der Anwendung von HACCP-Systemen; — Veterinärkontrollen und Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit an Grenzkontrollstellen (Flughäfen, Seehäfen und Straße/Eisenbahn); — Lebensmittelhygiene und -kontrolle: Fisch, Fleisch und Milcherzeugnisse; — Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien; — Pflanzenschutzkontrollen (EU-System der Pflanzenquarantäne für Kartoffeln, EU-System der Pflanzenquarantäne innerhalb der Gemeinschaft, EU-System der Pflanzenquarantäne für Einfuhren); — Pflanzenschutzmittel (Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit): Bewertung und Zulassung; — Zoonosen und mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel; — Tierschutz: Betäuben und Töten von Tieren in Schlachthöfen bzw. im Rahmen der Seuchenbekämpfung, Tierschutz während des Transports; — Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht und Vorschriften über Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzenschutz (8 800 000 EUR). Finanzierung: öffentliche Ausschreibung. Die für die Ausschreibungen während des Jahres vorgesehenen Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 8 800 000 EUR. Für jedes der oben genannten Themen werden ein oder mehrere entsprechende Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Voraussichtlich werden 14 Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Die Auftragnehmer werden im Hinblick auf die Schulungen hauptsächlich organisatorische und logistische Aufgaben wahrnehmen. Das Ausschreibungsverfahren soll so bald wie möglich anlaufen (ungefähr zwischen März und Mai), damit eine Unterzeichnung der Dienstleistungsverträge noch im Jahr 2008 möglich ist. 2.   Haushaltslinie: 17 01 04 05 Rechtsgrundlage: — Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c. Das Ziel der unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahme besteht darin, ein Feedback zu den Schulungen zu erhalten. Feedback ist einer der wichtigsten Aspekte der besseren Schulung für sicherere Lebensmittel. Dazu zählt die Erstellung eines Berichts über die im Jahr 2007 durchgeführten Aktivitäten. Feedback zu den Schulungen wird auch mittels Ex-post-Bewertung gesammelt. Zu diesem Zweck erstellte Formulare/Fragebogen werden nach einer Schulung an einen Querschnitt der Teilnehmer verteilt, damit sich feststellen lässt, inwieweit sich die Schulung auf ihr Berufsleben auswirkt. Schließlich müssen zur effizienteren Organisation der Schulungen IT-Ausstattung, IT-Tools, Werbematerial und unterstützende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen finanziert werden (308 000 EUR). Finanzierung: bestehende Rahmenverträge. Voraussichtlich werden vier Dienstleistungsverträge unterzeichnet. Ungefährer Zeitrahmen für die Unterzeichnung der Verträge: März bis Juli. Zusammenfassung Nr. Bezeichnung Haushaltslinie Rechtsgrundlage Betrag in EUR 1 Ausbildung: Extern vergebene Aufträge zur Durchführung des Ausbildungsprogramms 17 04 07 01 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 8 350 000 17 04 04 01 Richtlinie 2000/29/EG 450 000 2 Ausbildung: Jahresbericht, Ex-post-Bewertung, IT-Ausstattung und IT-Tools, Werbematerial, unterstützende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 17 01 04 05 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 308 000 Insgesamt 9 108 000

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.