Europäische Union

2006/368/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 776) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0368. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Schlagkörpers liegt und die Mitte des Pendelrohrs mit einer seitlichen wie senkrechten Toleranz von jeweils ± 5 mm dem Mittelpunkt des Schlagkörper-Vorderteils gegenüber liegt. 4.   KOPFFORM-SCHLAGKÖRPER 4.1.   Bei der Prüfung nach Nummer 4.4 muss der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform die in Nummer 4.3 genannten Anforderungen erfüllen. 4.2.   Die stabilisierte Temperatur der Schlagkörper muss während der Zertifizierung 20 ± 2 °C betragen. 4.3.   Anforderungen 4.3.1.   Wird der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform nach Nummer 4.4 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf der Höchstwert der von einem Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (oder drei Einachsen-Beschleunigungsmessern) im Schlagkörper gemessenen Beschleunigung nicht weniger als 290 g und nicht mehr als 350 g betragen. Dabei muss sich eine einmodale Beschleunigungs-Zeit-Kurve ergeben. 4.3.2.   Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt 1 000. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 1 000 g. 4.4.   Prüfverfahren 4.4.1.   Der Schlagkörper ist wie in Bild 23 dargestellt so aufzuhängen, dass seine rückseitige Fläche mit der Waagerechten einen Winkel zwischen 25° und 90° bildet. 4.4.2.   Die Masse des Zertifizierungs-Schlagkörpers beträgt 1,0 ± 0,01 kg. Diese Masse schließt die Teile des Antriebs- und Führungssystems ein, die beim Aufprall der Masse dieses Schlagkörpers zuzurechnen sind. Das Führungssystem ist mit reibungsarmen Führungselementen zu versehen, die keine drehbaren Teile enthalten. Die ebene Schlagfläche des Zertifizierungsschlagkörpers hat einen Durchmesser von 70 ± 1 mm, ihre Kanten sind mit einem Radius von 5 ± 0,5 mm gerundet. Der vordere Teil des Zertifizierungsschlagkörpers ist aus Aluminiumlegierung und mit einer Oberflächenrauheit unter 2,0 μm zu fertigen. 4.4.3.   Der Zertifizierungsschlagkörper wird wie in Bild 23 dargestellt mit einer Geschwindigkeit von 7,0 ± 0,1 m/s waagerecht gegen den in Ruhe befindlichen Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform katapultiert. Der Zertifizierungsschlagkörper ist so zu positionieren, dass der Schwerpunkt des Kopfform-Schlagkörpers in der Achse des Zertifizierungsschlagkörpers liegt, wobei in vertikaler und horizontaler Richtung eine Toleranz von ± 5 mm gilt. 4.4.4.   Die Prüfung ist auf drei verschiedene Aufschlagstellen auf dem Schlagkörper durchzuführen. An diesen Stellen ist bereits verwendete oder beschädigte Haut zu prüfen. Text von Bild Kraft (N) Kniebeugewinkel (Grad) Unterer Grenzwert Oberer Grenzwert Text von Bild Kraft (N) Scherverschiebung (mm) Unterer Grenzwert Oberer Grenzwert Text von Bild Mitte des Kniegelenks Einspann- klemmen Unterschenkel Hebelarm (Metallrohr) Aufgewendete Kraft Oberschenkel 2,0 m Text von Bild Einspann- klemmen Unterschenkel Mitte des Kniegelenks 50 mm 2,0 m Halterung Hebelarm (Metallrohr) Oberschenkel Aufgewendete Kraft Text von Bild Fangvorrichtung (fakultativ) Fangvorrichtung (fakultativ) Aufhängungsdraht Gerade geführter Zertifizierungsschlagkörper Front des Schlagkörpers Befestigungsplatte zum Anbringen der Drähte Aufhängungs- drähte Beinform- Schlagkörper Gerade geführter Zertifizierungsschlagkörper Zusatzgewichte zur Anpassung der Masse Drahtlänge min. 2,0 m Dämpfer 50 mm Anmerkungen: Text von Bild Mittellinie Fakultativ, siehe Anmerkung 2 Siehe Anmerkung 1 Mittellinie R 7.0 Typ-2-Flanschen Siehe Anmerkung 2 Text von Bild Drahtlänge min. 2,0 m Fangvorrichtung (fakultativ) Text von Bild Aufhängungswinkel Drahtlänge min. 2,0 m

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.