Europäische Union

2006/337/EG: Beschluss der Kommission vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten

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12.5.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 125/25 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (2006/337/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (1) insbesondere auf Artikel 14, nach Anhörung des nach Maßgabe von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG eingesetzten Ausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2004/80/EG verpflichtet, bis 1. Januar 2006 Kooperationsmechanismen einzurichten. (2) Es sollten Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen und -entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen eingeführt werden — BESCHLIESST: Einziger Artikel (1)   Für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang I beigefügten Standardformulare zu verwenden. (2)   Für die Übermittlung von Entschädigungsentscheidungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang II beigefügten Standardformulare zu verwenden. Brüssel, den 19. April 2006 Für die Kommission Franco FRATTINI Vizepräsident (1)   ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15. ANHANG I Text von Bild FORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS AUF ENTSCHÄDIGUNG IN EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN FALL (Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG) 1. Aktenzeichen: 2. Sprache, in der der Antrag sowie etwaige Belege einzureichen sind (Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2004/80/EG): 3. Antrag übermittelt durch: Angaben zur Unterstützungsbehörde (Behörde, die den Antrag übermittelt): Name: Mitgliedstaat: Ansprechpartner oder für die Bearbeitung des Vorgangs zuständige Abteilung: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: 4. Adressat: Angaben zur Entscheidungsbehörde (Behörde, die über den Antrag entscheidet): Name: Mitgliedstaat: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: 5. Angaben zum Antragsteller: Familienname: Vorname(n): Geschlecht: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift (mit Postleitzahl): Text von Bild Gewöhnlicher Aufenthaltsort (sofern nicht identisch mit dem Wohnsitz): Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: Bankverbindung (Für die Ausführung der Überweisung sind anstelle der Bankleitzahl der SWIFT-Code und anstelle der Kontonummer der IBAN-Code anzugeben): SWIFT-Code: IBAN-Code: Name der Kreditanstalt: Auslandskontakt: Ggf. vertreten durch: 6. Angaben zur geschädigten Person, sofern nicht identisch mit dem Antragsteller: Familienname: Vorname(n): Geschlecht: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift (mit Postleitzahl): Gewöhnlicher Aufenthaltsort (sofern nicht identisch mit dem Wohnsitz): Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: Ort: Datum: übermittelt durch: (Unterschrift oder Stempel) 7. Liste der beigefügten Unterlagen und Belege Text von Bild EINGANGSBESTÄTIGUNG (Artikel 7 der Richtlinie 2004/80/EG) (*) Weiterzuleiten an die Unterstützungsbehörde und den Antragsteller Die Entscheidungsbehörde: Name: Mitgliedstaat: Aktenzeichen: Ansprechpartner oder für die Bearbeitung des Vorgangs zuständige Abteilung: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: Wenn möglich, Angabe des ungefähren Zeitpunkts, zu dem über den Antrag entschieden wird (Artikel 7 Buchstabe c der Richtlinie 2004/80/EG): bestätigt hiermit den Eingang des Antrags der Unterstützungsbehörde: Name: Mitgliedstaat: Aktenzeichen: Eingangsdatum: Ort: Datum: ausgestellt durch: (Unterschrift und/oder Stempel) (*) Die Entscheidungsbehörde kann den Eingang auch unter Verwendung eines ähnlichen Formulars oder auf sonstige Weise bestätigen, sofern diese die Voraussetzungen des Artikels 7 der Richtlinie erfüllen. ANHANG II Text von Bild FORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER EINEN ANTRAG AUF ENTSCHÄDIGUNG IN EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN FALL (Artikel 10 der Richtlinie 2004/80/EG) 1. Aktenzeichen: 2. Datum der Entscheidung: 3. Sprache, in der die Entscheidung abgefasst ist: 4. Entscheidung übermittelt durch: Angaben zur Entscheidungsbehörde (übermittelnde Behörde): Name: Mitgliedstaat: Ansprechpartner oder für die Bearbeitung des Vorgangs zuständige Abteilung: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: 5. Übermittlung an: Angaben zur Unterstützungsbehörde (Behörde, für die die Information bestimmt ist): Name: Mitgliedstaat: Ansprechpartner oder für die Bearbeitung des Vorgangs zuständige Abteilung: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: 6. und an: Angaben zum Antragsteller: Name: Anschrift: Telefon (mit Vorwahl): Fax: E-Mail: Ggf. gesetzlicher Vertreter: Text von Bild 7. Inhalt der Entscheidung: NB: Die nachstehenden Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Es gilt der Wortlaut der Entscheidung. a) Zusammenfassung: b) Mögliche Rechtsmittel, zuständige Behörde und Fristen: c) Sonstige vom Antragsteller verlangte Auskünfte oder zu unternehmende Schritte (nur bei Bedarf auszufüllen): Ort: Datum: übermittelt durch: (Unterschrift und/oder Stempel)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.