Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/1340 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

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18.7.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 185/55 BESCHLUSS (GASP) 2017/1340 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (1), auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen. (2) Am 21. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2360 (2017) verabschiedet, mit der die Kriterien für die Verhängung restriktiver Maßnahmen durch die VN geändert werden. (3) Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können. (4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung: „i) die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der Monusco oder das Personal der Vereinten Nationen, einschließlich der Mitglieder der Expertengruppe,“. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2017. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)   ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.