Europäische Union

2011/281/EU: Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2009/146/EG hinsichtlich der Ersetzung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse durch Mitglieder des Beraterpools, der mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzt wurde

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17.5.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 129/15 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2009/146/EG hinsichtlich der Ersetzung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse durch Mitglieder des Beraterpools, der mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzt wurde (2011/281/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 2008/721/EG der Kommission vom 5. September 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG (1), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2008/721/EG hat die Kommission drei wissenschaftliche Ausschüsse für Verbrauchersicherheit (SCCS), für Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHER) und für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) sowie einen Pool wissenschaftlicher Berater für die Risikobewertung (nachstehend „Pool“) in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt eingesetzt. (2) Mit dem Beschluss 2009/146/EG (2) hat die Kommission die Mitglieder der Ausschüsse SCCS, SCHER und SCENIHIR sowie die wissenschaftlichen Berater für den Pool ernannt. (3) Im Einklang mit Artikel 12 des Beschlusses 2008/721/EG haben die wissenschaftlichen Ausschüsse Geschäftsordnungen beschlossen, in denen unter anderem die Beteiligungskriterien für die Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse und die Bedingungen, unter denen die Mitgliedschaft im Ausschuss endet, gemäß Anhang II Nummer 4 Buchstabe a des Beschlusses festgelegt sind. (4) Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2008/721/EG sieht vor, dass die Kommission immer dann, wenn ein Mitglied die in der Geschäftsordnung des Ausschusses festgelegten Beteiligungskriterien nicht erfüllt oder zurücktreten will, seine Mitgliedschaft beenden und aus dem Pool einen Ersatz benennen kann. (5) Zwei Mitglieder des SCHER, ein Mitglied des SCCS und ein Mitglied des SCENIHR sind zurückgetreten und zwei Mitglieder des SCCS erfüllen die Beteiligungskriterien nicht, so dass ihre Mitgliedschaft beendet werden sollte. Es müssen neue Mitglieder ernannt werden, damit in den jeweiligen Ausschüssen das notwendige Fachwissen sichergestellt ist. (6) Die Sachverständigen aus dem Pool, die diejenigen Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse ersetzen sollen, die zurückgetreten sind oder deren Mitgliedschaft beendet wurde, sind gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2008/721/EG auf der Grundlage ihres Fachwissens und im Einklang damit anhand einer geografischen Streuung, die die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Konzepte insbesondere in Europa reflektiert, ausgewählt worden. (7) Die Mitglieder, die zurückgetreten sind oder deren Mitgliedschaft beendet wurde, sollten als Berater des Pools für die Risikobewertung ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Mitgliedschaft der in Nummer 1 des Anhangs zu diesem Beschluss aufgeführten Sachverständigen ist beendet. Diese Sachverständigen werden als wissenschaftliche Berater des Pools für die Risikobewertung ernannt. Die in Nummer 2 des Anhangs zu diesem Beschluss aufgeführten Sachverständigen werden zu Mitgliedern der wissenschaftlichen Ausschüsse ernannt, die mit dem Beschluss 2008/721/EG, wie in dessen Anhang angegeben, eingesetzt wurden. Artikel 2 Die Anhänge I und II des Beschlusses 2009/146/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 16. Mai 2011 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 241 vom 10.9.2008, S. 21. (2)   ABl. L 49 vom 20.2.2009, S. 33. ANHANG Die Anhänge I und II des Beschlusses 2009/146/EG werden wie folgt geändert: 1. Die Namen der folgenden Sachverständigen werden aus Anhang I gestrichen und in Anhang II eingefügt: Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation GALLI Corrado University of Milan, Milan, Italy SAVOLAINEN Kai Finnish Institute of Occupational Health, Helsinki, Finland EISENBRAND Gerhard University of Kaiserslautern, Kaiserslautern, Germany Wissenschaftlicher Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation CALOW Peter Roskilde University, Roskilde, Denmark DAVISON John French National Institute for Agricultural Research (INRA), Paris, France Wissenschaftlicher Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation STAHL Dorothea Paracelsus Private Medical University, Salzburg, Austria 2. Die Namen der folgenden Sachverständigen werden wie folgt in Anhang I eingefügt und aus Anhang II gestrichen: Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation NIELSEN Elsa Technical University of Denmark, Søborg, Denmark VAN BENTHEM Jan National Institute for Public Health and the Environment (RIVM), Bilthoven, the Netherlands Wissenschaftlicher Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation ALTENBURGER Rolf Helmholtz Centre for Environmental Research, Leipzig, Germany KRÄTKE Renate Federal Institute for Risk Assessment (BfR), Berlin, Germany Wissenschaftlicher Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ Nachname Vorname Einrichtung/Organisation HENSTEN Arne University of Tromsö, Tromsö, Norway

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.