Europäische Union

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - C. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten/Republik Finnland - 23. Gemeinsame Erklärung über die Verbringung radioaktiver Abfälle

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11994N/AFI/DCL/23. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11994N/AFI/DCL/23 AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - C. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten/Republik Finnland - 23. Gemeinsame Erklärung über die Verbringung radioaktiver Abfälle Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0390 23. Gemeinsame Erklärung über die Verbringung radioaktiver Abfälle Die Vertragsparteien bestätigen, daß die EG-Rechtsvorschriften einen Mitgliedstaat nicht dazu verpflichten, eine bestimmte Lieferung radioaktiver Abfälle aus einem anderen Mitgliedstaat zu akzeptieren.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.