Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/192 des Rates vom 12. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska

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13.2.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 38/7 BESCHLUSS (EU) 2016/192 DES RATES vom 12. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2015 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska (EZB/2015/45) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt wurden, geprüft werden. (2) Das Mandat der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2014. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2015 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. (3) Die Národná banka Slovenska hat Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 ausgewählt. (4) Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zu bestellen. (5) Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 16 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(16) Ernst & Young Slovakia, spol. s.r.o. wird als externe Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 12. Februar 2016. Im Namen des Rates Der Präsident J.R.V.A. DIJSSELBLOEM (1)   ABl. C 425 vom 18.12.2015, S. 1. (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.