Europäische Union

91/583/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/644/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1988 finanzierten Ausgaben

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Avis juridique important | 31991D0583 91/583/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/644/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1988 finanzierten Ausgaben Amtsblatt Nr. L 314 vom 15/11/1991 S. 0047 - 0052 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 39 S. 0156 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 39 S. 0156 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 31. Oktober 1991 zur Änderung der Entscheidung 90/644/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1988 finanzierten Ausgaben (91/583/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2048/88 (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, nach Anhörung des Fondsausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: Durch die Entscheidung 90/644/EWG (3) hat die Kommission unter Vorbehalt einen Betrag von 446 472 537 ffrs für die Nichterhebung der Zusatzabgabe im Milchsektor abgelehnt. Die Kommission hat sich bereit gezeigt, diese Ablehnung zu überprüfen, sofern Frankreich den Nachweis erbringt, daß die betreffende Regelung ordnungsgemäß angewendet worden ist. Dieser Nachweis ist nunmehr sowohl durch Kontrollen vor Ort als auch eine neue Analyse der verfügbaren statistischen Angaben erbracht worden. Der beim Rechnungsabschluß des Haushaltsjahres 1988 nicht anerkannte Betrag kann daher freigegeben werden. In der Entscheidung 90/644/EWG sind bei den Ausfuhrerstattungen in den Sektoren Getreide und Zucker folgende Beträge nicht anerkannt worden: 27 510 204 DM für Deutschland; 125 403 941 hfl für die Niederlande; 547 383 456 ffrs für Frankreich und 45 027 353 Dkr für Dänemark. Die Kommission hat sich jedoch verpflichtet, diese Ablehnung zu überprüfen, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten eine zusätzliche Kontrolle der betreffenden Ausgaben durchführen und Nachweise erbringen, die Zweifel an der Rechtmässigkeit der gemeldeten Erstattungen beseitigen. Die aufgrund dieses Vorbehalts bei den Ausfuhrunternehmen in Deutschland, den Niederlanden und in Dänemark durchgeführten Untersuchungen haben keine unzutreffenden Angaben erkennen lassen. Daher sind die für Deutschland, Dänemark und die Niederlande nicht anerkannten Beträge zu übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung kann für Frankreich aufgrund der in diesem Mitgliedstaat aufgetretenen zeitlichen Verzögerung bei der Durchführung der zusätzlichen Untersuchung nicht getroffen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Entscheidung 90/644/EWG betreffend Dänemark, Deutschland, Frankreich und die Niederlande wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt. Artikel 2 (1) Die folgenden Beträge werden den betroffenen Mitgliedstaaten zusammen mit den für das Haushaltsjahr 1991 geleisteten Vorschüssen überwiesen: - für Dänemark: 45 027 353 Dkr, - für Deutschland: 27 510 204 DM, - für Frankreich: 446 472 537 ffrs, - für die Niederlande: 125 403 941 hfl. (2) Die Ausgaben, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, sind im Kapitel B1-37 des Haushalts zu verbuchen. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 31. Oktober 1991 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 94 vom 28. 4. 1970, S. 13. (2) ABl. Nr. L 185 vom 15. 7. 1988, S. 1. (3) ABl. Nr. L 350 vom 14. 12. 1990, S. 82. ANHANG (in DM) Mitgliedstaat: Deutschland Haushaltsjahr: 1988 Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, ohne die Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben insgesamt (a + b) (a) (b) (c) 1. Anerkannte Ausgaben a) Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 10 152 712 681,85 258 321,22 10 152 454 360,63 b) Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,- 0,- 0,- c) Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 10 152 712 681,85 258 321,22 10 152 454 360,63 e) Nicht anerkannte Ausgaben 140 712 107,94 0,- 140 712 107,94 f) Finanzielle Folgerungen aus früheren Haushaltsjahren 82 909,94 0,- 82 909,94 g) Anerkannte Ausgaben insgesamt (d e + f) 10 012 083 483,85 258 321,22 10 011 825 162,63 2. Verbuchte Ausgaben a) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 10 165 885 067,92 258 321,22 10 165 626 746,70 b) Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- c) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 10 165 885 067,92 258 321,22 10 165 626 746,70 3. Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2 d 1 g) 153 801 584,07 0,- 153 801 584,07 (in Dkr) Mitgliedstaat: Dänemark Haushaltsjahr: 1988 Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, ohne die Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben insgesamt (a + b) (a) (b) (c) 1. Anerkannte Ausgaben a) Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 9 726 589 690,69 26 130,85 9 726 615 821,54 b) Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,- 0,- 0,- c) Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 9 726 589 690,69 26 130,85 9 726 615 821,54 e) Nicht anerkannte Ausgaben 46 625 210,05 0,- 46 625 210,05 f) Finanzielle Folgerungen aus früheren Haushaltsjahren 0,- 0,- 0,- g) Anerkannte Ausgaben insgesamt (d e + f) 9 679 964 480,64 26 130,85 9 679 990 611,49 2. Verbuchte Ausgaben a) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 9 622 771 637,98 26 130,85 9 622 797 768,83 b) Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- c) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 9 622 771 637,98 26 130,85 9 622 797 768,83 3. Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2 d 1 g) 57 192 842,66 0,- 57 192 842,66 (in ffrs) Mitgliedstaat: Frankreich Haushaltsjahr: 1988 Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, ohne die Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben insgesamt (a + b) (a) (b) (c) 1. Anerkannte Ausgaben a) Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 43 548 342 550,09 275 304,45 43 548 067 245,64 b) Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,- 0,- 0,- c) Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 43 548 342 550,09 275 304,45 43 548 067 245,64 e) Nicht anerkannte Ausgaben 869 700 004,71 0,- 869 700 004,71 f) Finanzielle Folgerungen aus früheren Haushaltsjahren 6 531 932,- 0,- 6 531 932,- g) Anerkannte Ausgaben insgesamt (d e + f) 42 672 110 613,38 275 304,45 42 671 835 308,93 2. Verbuchte Ausgaben a) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 43 464 461 989,71 275 304,45 43 464 186 685,26 b) Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- c) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 43 464 461 989,71 275 304,45 43 464 186 685,26 3. Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2 d 1 g) 792 351 376,33 0,- 792 351 376,33 (in hfl) Mitgliedstaat: Niederlande Haushaltsjahr: 1988 Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, ohne die Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben für die Verordnung (EWG) Nr. 1078/77 Ausgaben insgesamt (a + b) (a) (b) (c) 1. Anerkannte Ausgaben a) Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 8 894 749 689,45 0,- 8 894 749 689,45 b) Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,- 0,- 0,- c) Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 8 894 749 689,45 0,- 8 894 749 689,45 e) Nicht anerkannte Ausgaben 38 343 951,57 0,- 38 343 951,57 f) Finanzielle Folgerungen aus früheren Haushaltsjahren 0,- 0,- 0,- g) Anerkannte Ausgaben insgesamt (d e + f) 8 856 405 737,88 0,- 8 856 405 737,88 2. Verbuchte Ausgaben a) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 8 894 547 000,63 0,- 8 894 547 000,63 b) Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- c) Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,- 0,- 0,- d) Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b c) 8 894 547 000,63 0,- 8 894 547 000,63 3. Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2 d 1 g) 38 141 262,75 0,- 38 141 262,75

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.