Europäische Union

2009/508/EG: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung EZB/2008/20 in Bezug auf den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch Österreich im Jahr 2009 (EZB/2009/15)

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2.7.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 172/35 ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung EZB/2008/20 in Bezug auf den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch Österreich im Jahr 2009 (EZB/2009/15) (2009/508/EG) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (nachfolgend als die „teilnehmenden Mitgliedstaaten“ bezeichnet), zu genehmigen. (2) Am 26. Mai 2009 ersuchte die Oesterreichische Nationalbank die EZB um Genehmigung, den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch Österreich im Jahr 2009 um 160 Mio. EUR zu vergrößern — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Vergrößerung des Ausgabeumfangs von Euro-Münzen Die EZB genehmigt die Vergrößerung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen durch Österreich im Jahr 2009. Demzufolge erhält die Tabelle in Artikel 1 der Entscheidung EZB/2008/20 der Europäischen Zentralbank (1) folgende Fassung: (in Mio. EUR)   „Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2009 Belgien 105,4 Deutschland 632,0 Irland 65,5 Griechenland 85,7 Spanien 390,0 Frankreich 252,5 Italien 234,3 Zypern 22,5 Luxemburg 42,0 Malta 15,4 Niederlande 68,5 Österreich 376,0 Portugal 50,0 Slowenien 27,0 Slowakei 131,0 Finnland 60,0 “ Artikel 2 Schlussbestimmung Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Frankfurt am Main am 25. Juni 2009. Der Präsident der EZB Jean-Claude TRICHET (1)   ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 58.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.