Europäische Union

2010/225/: Beschluss der Kommission vom 19. April 2010 zur Ablehnung einer Reihe von Anträgen auf Eintragung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2385)

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22.4.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 100/10 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. April 2010 zur Ablehnung einer Reihe von Anträgen auf Eintragung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2385) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (2010/225/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Jahr 1994 hat Deutschland der Kommission eine Reihe von Anträgen auf Eintragung von Mineralwässern gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates (2) übermittelt. Zu 108 dieser Anträge ist noch keine Entscheidung ergangen. (2) Was die 31 Mineralwässer in Anhang I des vorliegenden Beschlusses betrifft, so sind die zur Eintragung vorgeschlagenen Bezeichnungen nicht in der Liste der von den Mitgliedstaaten anerkannten natürlichen Mineralwässer (3) gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (4) enthalten. Diese Mineralwässer können daher nicht als im Binnenmarkt als vermarktbar anerkannte Mineralwässer betrachtet werden und sollten daher nicht eingetragen werden. (3) Im Falle der in Anhang II des vorliegenden Beschlusses aufgeführten 7 Mineralwässer wurde nur der Name ohne weitere Informationen eingereicht, so dass die Kommission die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 erforderliche Prüfung, ob diese Bezeichnungen die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllen, nicht durchführen konnte. Diese Bezeichnungen sollten daher nicht eingetragen werden. (4) In Bezug auf die 70 Bezeichnungen in Anhang III des vorliegenden Beschlusses hat die Kommission die deutschen Behörden mit Schreiben vom 20. Juli 2004 aufgefordert, zusätzliche Angaben insbesondere zu den Kontrollstellen, zu der Bereitschaft der Hersteller, die Prüfkosten zu übernehmen, und zu Strukturen zu übermitteln, die die Vermarktung des Wassers unter einem einheitlichen Namen gewährleisten. Am 15. Mai 2006 und am 22. Mai 2007 hat die Europäische Kommission die deutschen Behörden gebeten, entweder das Schreiben vom 20. Juli 2004 zu beantworten oder die laufenden Anträge zurückzuziehen; dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission andernfalls eine Ablehnung dieser Eintragungsanträge in Erwägung zöge. Da bis dato keine weiteren Informationen eingegangen sind, sollten die betreffenden Bezeichnungen nicht eingetragen werden. (5) Angesichts der vorstehenden Erwägungen sollten die Anträge auf Eintragung der in den Anhängen des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Bezeichnungen abgelehnt werden. (6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Anträge auf Eintragung der in den Anhängen des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Bezeichnungen werden abgelehnt. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 19. April 2010 Für die Kommission Dacian CIOLOŞ Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. (2)   ABl. L 208 vom 24.7.1992. S. 1. (3)   ABl. C 54 vom 7.3.2009, S. 7. (4)   ABl. L 164 vom 26.6.2009, S. 45. ANHANG I Natürliche Mineral- und Quellwässer DEUTSCHLAND   Bad Kissinger Theresienquelle   Bad Liebenwerda Stille Urquelle   Bad Rappenauer Mineralquelle   Bad Vilbeler Elisabethen Stille Quelle   Deutschlandsprudel   Elfen-Quelle Dortelweil   Geotaler   Gold der Oberpfalz   Hessen-Quelle   Hessen-Quelle Stilles Mineralwasser Bad Vilbel   Hochwald Stille Quelle   Ileburger Schlossbrunnen   Köllertaler Sprudel, Köllertaler Still (Alexander-Quelle)   Kondrauer Mineralsprudel Heilwasser Prinz-Ludwig-Quelle   Mariahilfberger   Mühlenquelle Löhne   Osning-Quelle Bielefeld-Brackwede   Peterstaler Mineralwasser   Reinbecker Schlossquelle   Rippoldsauer Mineralwasser   Romina-Medium Rommelsbach   Romina-Stilles Rommelsbach   Rommelsbacher Silberbrunnen   Rosbacher Brunnen   Rosbacher Diana Quelle   Silberquelle Höxter-Bruchhausen   Taunusquelle   Tönissteiner Römerfüllung   Urstein-Quelle Riesa a.d. Elbe   Walsumer Quelle   Wiesentaler Stilles Mineralwasser ANHANG II Natürliche Mineral- und Quellwässer DEUTSCHLAND   Dauner Still   Falkenbergquelle   Rosbacher Urquelle   Stiftsquelle Essen   Kondrauer Stilles Mineralwasser Antonien-Quelle   Kondrauer Mineral-Sprudel Gerwig-Quelle   Urstein Quelle Bad Windsheim CASCADA ANHANG III Natürliche Mineral- und Quellwässer DEUTSCHLAND   Arienheller   Bad Liebenwerdaer   Bad Nieratz-Quelle   Bad Vilbeler Hermanns Quelle   Bad Vilbeler Urquelle   Breisgauer Mineralwasser   Buchhorn Quelle   Diemeltaler Quelle   Dietenbronner Lazarus-Quelle   Dunaris, Heilwasser aus der Dunaris-Quelle   Eifel-Quelle   Emsland-Quelle   Emstaler Brunnen   Extaler-Mineralquell   Eyachtal-Quellen   Freyersbacher Mineralwasser   Fuldataler Mineralbrunnen   Fürstenfelder Prinzenquelle   Gänsefurther Schlossquelle   Germeta-Quelle   Griesbacher Mineralquelle   Harzer Berg-Brunnen   Harzer Grauhof Brunnen   Harzer Kristall Brunnen   Harzer Viktoria Brunnen   Harzer Weinbrunnen   Hochwald-Sprudel   Knetzgauer Steigerwald Naturbrunnen   Kondrauer Mineralsprudel Bayern-Quelle   Labertaler Sebastiani-Brunnen   Labertaler Stephanie Brunnen   Lauchstädter Heilbrunnen   Lesumer Urquelle   Lüttertaler Mineralbrunnen   Markgrafen Quelle   Markgräfler Mineralwasser   Märkisch Kristall vormals Private Quelle Grüneberg II   Neuselters Mineralquelle   Oberharzer Brunnen   Oberselters Mineralbrunnen   Okertaler Mineralbrunnen   Peterstaler Mineralquelle   Pfälzer Silberbrunnen   Q3 Mineralquelle   Rangau-Quelle   Rheinfels Quelle   Rheinfels Urquell   Rhönsprudel   Rippoldsauer Mineralquelle   Rohrauer Friedrichsquelle   Roisdorfer Mineralwasser   Salinger Bronnen   Schildetaler Mineralquell (Schildetaler Dodow)   Schillerbrunnen Bad Lauchstädt   Schwarzwald Quirliquelle   Schwarzwald-Sprudel   Sodenthaler Mineralbrunnen   St. Medardus Quelle   Staatlich Fachingen   Steigerwald-Mineralbrunnen   Stralsunder   Tönissteiner Sprudel   Ulmtal-Quelle   Vilsa-Brunnen   Vinsebecker Säuerling   Wald-Quelle Kirkel   Westfalenborn   Wiesentaler Mineralwasser   Wittmannsthal-Quelle   Zwestener Löwensprudel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.