Europäische Union
Beschluss (EU) 2022/1850 des Rates vom 20. September 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32022D1850. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2022257DE.01000601.doc.html text/html
- 32022D1850-ff42f964ad6d2cf7dcb4.zip application/zip
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