Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/2233 des Rates vom 6. Dezember 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 96/697/GASP zu Kuba

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13.12.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 337/41 BESCHLUSS (GASP) 2016/2233 DES RATES vom 6. Dezember 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 96/697/GASP zu Kuba DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 2. Dezember 1996 den Gemeinsamen Standpunkt 96/697/GASP (1) angenommen, in dem der Standpunkt und die Ziele der Union in ihren Beziehungen zu Kuba dargelegt werden. (2) In dem Gemeinsamen Standpunkt 96/697/GASP war die Möglichkeit von Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit Kuba vorgesehen. (3) Am 10. Februar 2014 haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Republik Kuba für ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit aufzunehmen. (4) Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 11. März 2016 erfolgreich abgeschlossen. (5) Das Abkommen wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen den Parteien des Abkommens bilden. (6) Der Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP sollte daher aufgehoben werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP wird aufgehoben. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am 12. Dezember 2016 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2016. Im Namen des Rates Der Präsident P. KAŽIMÍR (1)  Gemeinsamer Standpunkt 96/697/GASP vom 2. Dezember 1996 — vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt — zu Kuba (ABl. L 322 vom 12.12.1996, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.